Anhang G: Task Outsourcing
Dieser Anhang regelt die Bedingungen für Task Outsourcing: Experten-Kapazität auf Ad-hoc-, Stunden- oder Retainer-Basis in den Bereichen Entwicklung, Data Science, Marketing und verwandten Leistungen, ohne laufendes Gesamtengagement.
Zuletzt aktualisiert: 28 August 2026
1. Leistungsumfang
Task Outsourcing umfasst einzeln vereinbarte Aufgaben, etwa Änderungen, Upgrades, Integrationen, Analysen, Kampagnen oder Wartungsarbeiten. Jede Aufgabe wird schriftlich definiert (E-Mail oder Messaging genügt). Alles nicht ausdrücklich Vereinbarte liegt ausserhalb des Leistungsumfangs.
2. Retainer & Stunden
Retainer basieren auf einer geschätzten durchschnittlichen Stundenzahl über einen vereinbarten Zeitraum. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, werden ungenutzte Stunden nicht übertragen, nicht erstattet und verfallen am Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode.
Arbeiten über das vereinbarte Retainer-Volumen hinaus werden zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Keferboeck Ltd. weist auf absehbare Überschreitungen nach Möglichkeit vorab hin.
Stundenarbeit wird in angemessenen Einheiten abgerechnet und auf Wunsch dokumentiert.
3. Verfügbarkeit & Reaktionszeiten
Task Outsourcing beinhaltet keine garantierte Verfügbarkeit, Reaktionszeiten oder Service Level, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Keferboeck Ltd. plant Aufgaben mit angemessener Sorgfalt rund um bestehende Engagements. Dringende Arbeiten können einer Priorisierung und vorab vereinbarten Zuschlägen unterliegen.
4. Geistiges Eigentum
Geistiges Eigentum an Arbeiten im Rahmen von Task Outsourcing geht mit vollständiger Bezahlung der jeweiligen Aufgabe gemäss den allgemeinen AGB auf den Kunden über. Bestehende Tools, Bibliotheken und Frameworks von Keferboeck Ltd. bleiben ausgenommen.
5. Kündigung
Jede Partei kann eine Task-Outsourcing-Vereinbarung mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich beenden. Bis dahin abgeschlossene oder begonnene Aufgaben sind vollständig zu bezahlen.
6. Haftung
Die Haftung für Task-Outsourcing-Leistungen ist auf die in den letzten 3 Monaten gezahlten Gebühren begrenzt. Mittelbare Schäden und Folgeschäden sind ausgeschlossen.