Agentur Partnerprogramm

Diese Partnerprogrammvereinbarung ("Vereinbarung") legt die Geschäftsbedingungen fest, unter denen Marketing Agenturen, Entwicklungsagenturen und Freiberufler ("Partner") mit der Keferboeck Ltd. ("Anbieter") zusammenarbeiten können, um gemeinsamen Kunden Dienstleistungen zu erbringen. Durch die Teilnahme an diesem Programm erklärt sich der Partner mit diesen Bedingungen einverstanden.

Firmendaten

Keferboeck Ltd.
86-90 Paul Street
London
EC2A 4NE
United Kingdom

Kontakt: [email protected]

Zuletzt aktualisiert: 28 December 2025

1. Definitionen

Partner: Eine Marketing Agentur, Entwicklungsagentur, Kreativagentur oder ein Freiberufler, der an diesem Partnerprogramm teilnimmt.

Anbieter: Keferboeck Ltd., eine in England und Wales unter der Firmennummer 12840144 registrierte Gesellschaft.

Kunde: Jede dritte Partei, der durch diese Partnerschaftsvereinbarung Dienstleistungen erbracht werden.

Dienstleistungen: Growth Hacking, Performance Marketing, eCommerce Entwicklung, SaaS Entwicklung, Data Science, Analytics, Webanwendungssicherheit, Google Ads Management und verwandte digitale Dienstleistungen.

Vermittlung: Die Vorstellung eines potenziellen Kunden beim Anbieter durch den Partner.

Provision: Der Prozentsatz des Umsatzes oder der Gebühren, der gemäß dieser Vereinbarung an den Partner zu zahlen ist.

Vertragswert: Der Gesamtwert der dem Kunden für Dienstleistungen in Rechnung gestellten Beträge, ohne Mehrwertsteuer und Drittanbieterkosten (wie Werbeausgaben).

White Label Dienstleistungen: Dienstleistungen, die der Anbieter unter der Marke, dem Namen oder der Identität des Partners erbringt.

2. Zweck dieser Vereinbarung

Diese Vereinbarung schafft einen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen Anbieter und Partner, der es Partnern ermöglicht, ihr Dienstleistungsangebot zu erweitern, durch Vermittlungen zusätzliche Einnahmen zu generieren und umfassende Lösungen für ihre Kunden zu liefern, ohne zusätzliches Personal einstellen oder Fachkenntnisse erwerben zu müssen.

3. Partnerschaftsarten

3.1 Vermittlungspartner

Als Vermittlungspartner stellen Sie potenzielle Kunden dem Anbieter vor. Der Anbieter verwaltet die Kundenbeziehung, erbringt Dienstleistungen direkt und übernimmt die gesamte Abrechnung. Sie erhalten eine Provision auf alle Einnahmen, die von Ihren vermittelten Kunden generiert werden.

  • Keine Lieferverantwortung erforderlich
  • Passives Einkommen aus erfolgreichen Vermittlungen
  • Professionelle Übergabe und Kundenmanagement durch den Anbieter

3.2 White Label Partner

Als White Label Partner behalten Sie die Kundenbeziehung, während der Anbieter Dienstleistungen unter Ihrer Marke erbringt. Sie stellen Ihrem Kunden direkt Rechnungen, behalten eine Marge und bezahlen den Anbieter für die geleistete Arbeit. Der Kunde nimmt die Dienstleistungen als von Ihrer Agentur kommend wahr.

  • Erweitern Sie Ihr Dienstleistungsangebot ohne neue Mitarbeiter
  • Behalten Sie Kundenbeziehungen und Markenpräsenz
  • Zugang zu Fachwissen und Tools ohne zusätzliche Kosten
  • Volle Transparenz über geleistete Arbeit und Liefergegenstände

4. Provisionsstruktur

4.1 Vermittlungspartner Provision

Vermittlungspartner erhalten eine Provision basierend auf dem Vertragswert aller Dienstleistungen, die ihren vermittelten Kunden erbracht werden:

  • Standard Provisionssatz: 20% des monatlichen Vertragswerts
  • Provision ist für die gesamte Dauer der Kundenbeziehung zahlbar
  • Provision gilt für alle Dienstleistungsarten einschließlich Retainer, Projekte und leistungsbasierte Vereinbarungen

4.2 White Label Partner Vereinbarung

White Label Partner stellen ihren Kunden direkt Rechnungen und behalten ihre Marge. Die kommerzielle Vereinbarung ist wie folgt:

  • Der Anbieter stellt dem Partner 80% des vereinbarten Kundentarifs in Rechnung
  • Der Partner behält 20% als Marge
  • Die Vereinbarung gilt für alle Dienstleistungsarten einschließlich Retainer, Projekte und leistungsbasierte Arbeit

4.3 Provisionsverhandlung

Die oben genannten Provisionssätze sind Standardsätze. Partner können je nach Volumen, Exklusivitätsvereinbarungen oder anderen Faktoren abweichende Sätze aushandeln. Ausgehandelte Sätze müssen schriftlich vereinbart werden, bevor sie in Kraft treten.

5. Verfügbare Dienstleistungen

Partner können Kunden für folgende Dienstleistungen vermitteln oder White Label Lieferung anfordern:

  • Growth Hacking und Performance Marketing
  • Google Ads Management und PPC Kampagnen
  • eCommerce Entwicklung (Solidus, Shopify, Individuell)
  • SaaS und Webanwendungsentwicklung
  • Data Science, Analytics und Business Intelligence
  • Webanwendungssicherheit Tests und Härtung
  • Technisches SEO und Conversion Rate Optimierung
  • Strategische Beratung und Fractional CMO/CTO Dienstleistungen

6. Tools und Ressourcen

White Label Partner profitieren vom Zugang zu den professionellen Tools und Plattformen des Anbieters ohne zusätzliche Kosten, einschließlich aber nicht beschränkt auf:

  • Hotjar (Nutzerverhaltensanalyse und Heatmaps)
  • SEMrush (SEO und Wettbewerbsanalyse)
  • TripleWhale (eCommerce Analytics)
  • Snowflake (Data Warehousing)
  • Google Analytics 4 (Web Analytics)
  • Looker Studio (Reporting und Dashboards)
  • Verschiedene KI und Automatisierungstools
  • Entwicklungs und Testumgebungen

Der Anbieter pflegt alle Abonnements und Lizenzen. Partner und ihre Kunden profitieren durch die erbrachten Dienstleistungen von diesen Tools, ohne separate Lizenzgebühren zu zahlen.

7. Zahlungsbedingungen

Provisionszahlungen an Vermittlungspartner erfolgen innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungseingang des Anbieters vom Kunden.

White Label Partner erhalten monatlich nachträgliche Rechnungen für erbrachte Arbeit. Zahlungsfrist ist 14 Tage ab Rechnungsdatum.

Alle Zahlungen erfolgen in der zu Beginn der Partnerschaft vereinbarten Währung (GBP, EUR oder USD).

Verspätete Zahlungen können Zinsen in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz der Bank of England (für UK Partner) oder dem Zinssatz der Europäischen Zentralbank (für EU Partner) nach sich ziehen.

8. Transparenz und Berichterstattung

Der Anbieter verpflichtet sich zu voller Transparenz in allen Partnerschaftsvereinbarungen. Vermittlungspartner erhalten monatliche Berichte mit Details zu aktiven Kunden, erbrachten Dienstleistungen und verdienter Provision.

White Label Partner erhalten detaillierte Zeiterfassung, Dokumentation der Liefergegenstände und Fortschrittsberichte für alle Kundenarbeiten.

Partner können Zugang zu Projektmanagementsystemen, Kommunikationsprotokollen oder anderen Unterlagen anfordern, die vernünftigerweise zur Überprüfung der geleisteten Arbeit erforderlich sind.

9. Partnerpflichten

Der Partner verpflichtet sich:

  • Genaue Informationen über potenzielle Kunden und deren Anforderungen bereitzustellen
  • Keine falschen, irreführenden oder übertriebenen Aussagen über die Dienstleistungen oder Fähigkeiten des Anbieters zu machen
  • Vertraulichkeit bezüglich Provisionssätzen, Kundeninformationen und Geschäftsvereinbarungen zu wahren
  • Zeitnah auf Kommunikation bezüglich vermittelter oder White Label Kunden zu reagieren
  • Alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten, einschließlich Datenschutzgesetze

10. Anbieterpflichten

Der Anbieter verpflichtet sich:

  • Dienstleistungen nach vereinbartem Standard und innerhalb vereinbarter Fristen zu erbringen
  • Eine Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflichtversicherung zu unterhalten
  • Zeitnahe und transparente Berichterstattung an Partner zu liefern
  • Provisionen pünktlich gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu zahlen
  • Die Marke des Partners und Kundenbeziehungen in White Label Vereinbarungen zu respektieren

11. Exklusivität

Diese Vereinbarung ist nicht exklusiv. Partner können mit anderen Dienstleistern zusammenarbeiten, und der Anbieter kann mit anderen Partnern zusammenarbeiten und direkte Kunden akzeptieren.

Exklusive Vereinbarungen können separat ausgehandelt werden und müssen schriftlich dokumentiert werden.

12. Vertraulichkeit

Beide Parteien vereinbaren, die Vertraulichkeit aller im Rahmen dieser Vereinbarung ausgetauschten Informationen zu wahren, einschließlich aber nicht beschränkt auf Kundeninformationen, kommerzielle Bedingungen, Geschäftsstrategien und technische Methoden.

Vertrauliche Informationen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden, außer wenn gesetzlich oder beruflich vorgeschrieben.

Diese Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung dieser Vereinbarung fort.

13. Geistiges Eigentum

Der Anbieter behält das Eigentum an allen geistigen Eigentumsrechten, die im Rahmen der Dienstleistungserbringung entwickelt werden, einschließlich aber nicht beschränkt auf Code, Designs, Methoden und Frameworks, sofern nicht ausdrücklich schriftlich übertragen.

Kunden erhalten angemessene Lizenzen zur Nutzung der Liefergegenstände gemäß ihren Dienstleistungsverträgen.

Partner dürfen kein Eigentum an geistigem Eigentum beanspruchen, das vom Anbieter geschaffen wurde.

14. Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Anbieters gegenüber dem Partner im Rahmen dieser Vereinbarung ist auf die Gesamtprovisionen begrenzt, die in den 12 Monaten vor einem Anspruch gezahlt wurden oder zahlbar sind.

Keine Partei haftet für indirekte, Folge oder besondere Schäden, die aus dieser Vereinbarung entstehen.

Nichts in dieser Vereinbarung beschränkt die Haftung für Tod oder Körperverletzung durch Fahrlässigkeit, Betrug oder andere Haftung, die gesetzlich nicht beschränkt werden kann.

15. Kündigung

Jede Partei kann diese Vereinbarung mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen.

Der Anbieter kann fristlos kündigen, wenn der Partner eine wesentliche Bestimmung dieser Vereinbarung verletzt.

Bei Kündigung erhalten Vermittlungspartner weiterhin Provision für bestehende Kundenbeziehungen für einen Zeitraum von 12 Monaten oder bis die Kundenbeziehung endet, je nachdem, was früher eintritt.

White Label Vereinbarungen für bestehende Kunden werden abgeschlossen oder wie zwischen den Parteien vereinbart übergeben.

16. Streitbeilegung

Die Parteien vereinbaren, zu versuchen, Streitigkeiten durch Verhandlungen in gutem Glauben zu lösen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Scheitern die Verhandlungen, werden Streitigkeiten vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens einer Mediation unterworfen.

17. Anwendbares Recht

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht von England und Wales. Die Gerichte von England und Wales sind ausschließlich für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung zuständig.

18. Änderungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen von Zeit zu Zeit ändern. Partner werden über wesentliche Änderungen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten informiert. Die fortgesetzte Teilnahme am Programm nach Inkrafttreten der Änderungen gilt als Annahme der geänderten Bedingungen.

19. Gesamte Vereinbarung

Diese Vereinbarung bildet zusammen mit separat vereinbarten kommerziellen Bedingungen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des Gegenstands dieser Vereinbarung und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Absprachen und Zusicherungen.

20. Kontakt

Für Anfragen zum Partnerprogramm, zur Registrierung als Partner oder zur Besprechung individueller Vereinbarungen wenden Sie sich bitte an:

Email: [email protected]

Georg Keferböck - Growth Strategist, Performance Marketer, Developer, Data Scientist and Unicorn.