Anhang C: Software- & eCommerce-Entwicklung

Dieser Anhang legt die spezifischen Bedingungen für individuelle Softwareentwicklung und eCommerce-Plattformdienste von Keferboeck Ltd fest, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Webanwendungsentwicklung, Shopify/Solidus-Builds, SaaS-Architektur, Integrationen und Feature-Engineering.

Zuletzt aktualisiert: 17 April 2025

1. Leistungsumfang

Entwicklungsdienstleistungen umfassen: Design, Build und Deployment von individuellen Web-Apps, eCommerce-Plattformen (z.B. Shopify, Solidus), APIs, Integrationen, Admin-Systemen und Backend-Automatisierung.

2. Projektspezifikation

Alle Projekte werden durch eine technische Beschreibung, ein Angebot oder eine Leistungsbeschreibung definiert. Änderungen an der Beschreibung können Kosten und Zeitpläne beeinflussen und erfordern schriftliche Genehmigung.

3. Entwicklungsmethodologie

Arbeit wird typischerweise iterativ mit agilen oder meilensteinbasierten Methoden geliefert. Kunden-Feedback-Zyklen sind für den Fortschritt erforderlich.

4. Abnahme & Testing

Der Kunde ist verantwortlich für das Testen der Funktionalität vor dem Launch. Eine schriftliche Abnahme ist erforderlich. Wenn der Kunde das Testing ablehnt, geht alle Verantwortung für Post-Launch-Probleme auf ihn über.

5. Geistiges Eigentum

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, behält Keferboeck Ltd das volle Eigentum an allen geistigen Eigentumsrechten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Code, Systeme, Tooling, Datenmodelle, Infrastruktur-Setups und individuelle Automatisierungen, bis die vollständige Zahlung für die zugehörigen Dienstleistungen eingegangen ist.

Die Wiederverwendung der proprietären Bibliotheken, internen Frameworks, Deployment-Prozesse oder Automatisierungstools von Keferboeck Ltd in mehreren Projekten ist nach alleinigem Ermessen des Unternehmens gestattet, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich exklusive Rechte erworben.

Für Shopify-basierte Entwicklungsarbeiten werden alle Frontend-Code- und Designelemente, die vollständig bezahlt wurden, sofort nach Zahlung geistiges Eigentum des Kunden. Shopifys Plattform und Hosting-Infrastruktur unterliegen Shopifys eigenen Nutzungsbedingungen und sind von dieser Klausel nicht abgedeckt.

5.1 Provisionsbasierte Entwicklung & Eigentumsübertragung

Bei provisionsbasierten Aufträgen, die die Entwicklung eines individuellen eCommerce-Shops oder einer SaaS-Anwendung (ohne Shopify) beinhalten, behält Keferboeck Ltd das Eigentum an allen geistigen Eigentumsrechten, bis die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Auftrag hat mindestens acht (8) aufeinanderfolgende Monate gedauert, und
  • Alle vereinbarten Basisgebühren und aufgelaufenen Provisionszahlungen wurden vollständig bezahlt.

Nach Erfüllung beider Bedingungen wird Keferboeck Ltd auf schriftliche Anfrage des Kunden das vollständige Eigentum an der entwickelten Plattform übertragen, einschließlich Quellcode, Dokumentation (soweit zutreffend) und relevanter Zugangsdaten.

5.2 Vorzeitiger Kündigungs-Buyout

Wenn der Kunde die Vereinbarung vor Erreichen der 8-Monats-Schwelle kündigt und die Plattform behalten möchte, muss der Kunde das geistige Eigentum kaufen. Der Buyout-Betrag besteht aus:

  • Alle unbezahlten Basisgebühren für den Rest des 8-monatigen Mindestzeitraums;
  • Die prognostizierte Provision für diesen Zeitraum, basierend auf der durchschnittlichen Leistung der letzten drei (3) Monate, oder die vollständige Prognose, wenn weniger als drei Monate Daten vorliegen;
  • Ein Aufschlag von 10% zur Berücksichtigung der vorzeitigen Beendigung, des entgangenen Wachstumspotenzials und der Opportunitätskosten.

Kein Eigentum wird übertragen, bis der vollständige Buyout-Betrag bezahlt ist. Keferboeck Ltd behält sich das Recht vor, jeglichen Zugang einzuschränken und Dienstleistungen oder Code-Übergabe auszusetzen, bis eine solche Zahlung eingegangen ist.

6. Hosting & Deployment

Hosting ist nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich angegeben. Wo Hosting bereitgestellt wird, unterliegt es dem Hosting & Infrastruktur-Anhang. Deployment-Pipelines und Zugangsdaten müssen schriftlich genehmigt werden.

7. Drittanbieter-Tools

Alle verwendeten Drittanbieter-Bibliotheken, Plugins oder Dienste unterliegen ihren eigenen Lizenzen. Kunden sind für wiederkehrende Gebühren verantwortlich, sofern nicht anders vereinbart.

8. Post-Launch-Wartung

Wartung, Updates, Bugfixes oder Feature-Erweiterungen sind nicht enthalten, sofern sie nicht Teil einer separaten Vereinbarung sind. Zusätzliche Arbeiten werden separat angeboten.

9. Garantien & Haftung

Keferboeck Ltd gewährt keine Garantie für Software über Lieferung und Testing hinaus. Die Haftung ist auf den in den letzten 6 Monaten für Entwicklungsarbeiten gezahlten Betrag begrenzt.

10. Kündigung

Jede Partei kann die Vereinbarung mit 14 Tagen Kündigungsfrist beenden. Alle abgeschlossenen Meilensteine oder geleisteten Stunden sind vollständig fällig. Das Code-Eigentum verbleibt bei Keferboeck Ltd bis zur endgültigen Zahlung.

Georg Keferböck - Growth Strategist, Performance Marketer, Developer, Data Scientist and Unicorn.