Personalvermittler Partnerprogramm
Diese Personalvermittler Partnervereinbarung ("Vereinbarung") legt die Geschäftsbedingungen fest, unter denen Personalvermittlungsagenturen, Headhunter und Talentakquisitions Fachleute ("Partner") potenzielle Kunden an die Keferboeck Ltd. ("Anbieter") vermitteln können. Durch die Teilnahme an diesem Programm erklärt sich der Partner mit diesen Bedingungen einverstanden.
Firmendaten
Keferboeck Ltd.66 Paul Street
London
EC2A 4NA
United Kingdom
Kontakt: [email protected]
Zuletzt aktualisiert: 28 August 2026
1. Definitionen
Partner: Eine Personalvermittlungsagentur, ein Headhunting Unternehmen, ein Talentakquisitions Berater oder ein einzelner Personalvermittler, der an diesem Personalvermittler Partnerprogramm teilnimmt.
Anbieter: Keferboeck Ltd., eine in England und Wales unter der Firmennummer 12840144 registrierte Gesellschaft.
Kunde: Jedes Unternehmen, jede Organisation oder Einzelperson, die den Anbieter als Ergebnis einer Partnervermittlung für Dienstleistungen beauftragt.
Vermittlung: Die Vorstellung eines potenziellen Kunden beim Anbieter durch den Partner, schriftlich dokumentiert (E Mail oder Vermittlungsformular).
Provision: Der Prozentsatz des Vertragswerts, der dem Partner als Vergütung für erfolgreiche Vermittlungen zu zahlen ist.
Vertragswert: Der Gesamtwert der dem Kunden für erbrachte Dienstleistungen in Rechnung gestellten Beträge, ohne Mehrwertsteuer, Spesen und Drittanbieterkosten.
Retainer Vereinbarung: Eine laufende monatliche Dienstleistungsvereinbarung mit regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen.
Projektvereinbarung: Eine Vereinbarung mit festem Umfang und Festpreis für ein definiertes Lieferergebnis oder eine Reihe von Lieferergebnissen.
Leistungsbasierte Vereinbarung: Eine Vereinbarung, bei der die Gebühren ganz oder teilweise vom Erreichen definierter Ergebnisse oder Leistungskennzahlen abhängen.
2. Zweck dieser Vereinbarung
Diese Vereinbarung etabliert eine Vermittlungsvereinbarung, die es Personalvermittlern ermöglicht, durch die Vorstellung potenzieller Kunden beim Anbieter zusätzliche Einnahmen zu generieren. Der Anbieter ist spezialisiert auf Growth Hacking, Performance Marketing, eCommerce Entwicklung, SaaS Entwicklung, Data Science und verwandte digitale Dienstleistungen.
3. Teilnahmeberechtigung
Dieses Programm steht folgenden Teilnehmern offen:
- Etablierte Personalvermittlungsagenturen mit gültiger Gewerbeanmeldung
- Unabhängige Headhunter und Talentakquisitions Berater
- Freiberufliche Personalvermittler mit nachweisbarer Branchenerfahrung
- Talentakquisitions Fachleute, die ihr Dienstleistungsangebot erweitern möchten
4. Provisionsstruktur
4.1 Retainer Vereinbarungen
Für laufende monatliche Retainer Vereinbarungen:
- Provisionssatz: 15% des monatlichen Vertragswerts
- Zahlungshäufigkeit: Monatlich, nach Zahlungseingang des Anbieters vom Kunden
- Dauer: Provision ist für die gesamte Dauer der Kundenbeziehung zahlbar
- Beispiel: Ein Kunde mit einem Retainer von 5.000 EUR pro Monat generiert 750 EUR monatliche Provision für den Partner
4.2 Projektvereinbarungen
Für Projektarbeit mit festem Umfang:
- Provisionssatz: 15% des gesamten Projektwerts
- Zahlung: Provision wird entsprechend den vom Kunden erhaltenen Meilensteinzahlungen gezahlt
- Beispiel: Ein Projekt über 50.000 EUR generiert insgesamt 7.500 EUR Provision, gezahlt nach Zahlungseingang des Anbieters
4.3 Leistungsbasierte Vereinbarungen
Für Vereinbarungen, bei denen die Gebühren von der Leistung abhängen:
- Provisionssatz: 15% aller vom Kunden erhaltenen Gebühren
- Dies gilt für Erfolgsgebühren, Leistungsprämien und variable Vergütung
- Provision wird monatlich basierend auf den tatsächlich erhaltenen Gebühren berechnet und gezahlt
4.4 Provisionsverhandlung
Der 15% Provisionssatz ist der Standardsatz. Partner können je nach Faktoren wie Vermittlungsvolumen, Exklusivitätsvereinbarungen oder strategischen Partnerschaften abweichende Sätze aushandeln. Ausgehandelte Sätze müssen schriftlich vereinbart werden, bevor sie in Kraft treten.
5. Vermittlungsprozess
Um eine ordnungsgemäße Zuordnung und Provisionszahlung sicherzustellen, müssen Partner diesen Vermittlungsprozess befolgen:
- Vermittlungsdetails schriftlich per E Mail an [email protected] oder über das vorgesehene Vermittlungsformular einreichen
- Angaben: Kundenname, Kontaktdaten, kurze Beschreibung der Anforderungen und wie die Vorstellung erfolgte
- Der Anbieter bestätigt den Eingang innerhalb von 2 Werktagen
- Der Anbieter informiert den Partner mindestens monatlich über den Fortschritt, bis die Gelegenheit abgeschlossen ist
- Bei erfolgreicher Umwandlung erhält der Partner eine schriftliche Bestätigung der Provisionsvereinbarung
6. Für Vermittlung verfügbare Dienstleistungen
Partner können Kunden für folgende Dienstleistungen vermitteln:
- Growth Hacking und Performance Marketing
- Google Ads Management und bezahlte Werbung
- eCommerce Entwicklung und Optimierung
- SaaS und individuelle Softwareentwicklung
- Data Science, Analytics und Business Intelligence
- Webanwendungssicherheit und Compliance
- Strategische Beratung und Fractional Executive Services
7. Zahlungsbedingungen
Provisionen werden monatlich basierend auf den im vorangegangenen Kalendermonat vom Kunden erhaltenen Zahlungen berechnet.
Provisionsabrechnungen werden innerhalb von 5 Werktagen nach Monatsende erstellt.
Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Datum der Provisionsabrechnung.
Zahlungen erfolgen per Banküberweisung in der vereinbarten Währung (GBP, EUR oder USD).
Partner müssen gültige Rechnungen oder Zahlungsanweisungen gemäß den Anforderungen ihrer Rechtsordnung bereitstellen.
8. Transparenz und Berichterstattung
Der Anbieter verpflichtet sich zu voller Transparenz bezüglich vermittelter Kundenbeziehungen. Partner erhalten monatliche Berichte mit Details zu: aktiven Kunden, erbrachten Dienstleistungen, fakturierten Beträgen und verdienter Provision.
Partner können zusätzliche Informationen anfordern, die vernünftigerweise zur Überprüfung der Provisionsberechnungen erforderlich sind.
Der Anbieter informiert Partner unverzüglich über wesentliche Änderungen in Kundenbeziehungen, einschließlich Beendigung oder wesentlicher Umfangsänderungen.
9. Partnerpflichten
Der Partner verpflichtet sich:
- Genaue und wahrheitsgemäße Informationen über potenzielle Kunden bereitzustellen
- Keine falschen, irreführenden oder übertriebenen Aussagen über den Anbieter oder seine Dienstleistungen zu machen
- Vertraulichkeit bezüglich Provisionssätzen, Kundeninformationen und kommerziellen Bedingungen zu wahren
- Alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten, einschließlich Datenschutzgesetze
- Angemessene Zustimmung einzuholen, bevor Informationen potenzieller Kunden mit dem Anbieter geteilt werden
- Zeitnah auf angemessene Informationsanfragen bezüglich Vermittlungen zu reagieren
10. Anbieterpflichten
Der Anbieter verpflichtet sich:
- Vermittelte Kunden professionell zu behandeln und Dienstleistungen nach vereinbartem Standard zu erbringen
- Eine angemessene Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflichtversicherung zu unterhalten
- Zeitnahe und genaue Provisionsberichte zu liefern
- Provisionen pünktlich gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu zahlen
- Den Partner zeitnah über das Ergebnis von Vermittlungen zu informieren
11. Nicht Exklusivität
Diese Vereinbarung ist nicht exklusiv. Partner können Interessenten an andere Dienstleister vermitteln, und der Anbieter kann Kunden aus jeder Quelle akzeptieren.
Exklusive Vermittlungsvereinbarungen können separat ausgehandelt werden und müssen in einer separaten schriftlichen Vereinbarung dokumentiert werden.
12. Vermittlungszuordnung
Eine Vermittlung wird einem Partner zugeordnet, wenn: (a) die Vermittlung schriftlich dokumentiert wurde, bevor ein Kontakt zwischen dem Anbieter und dem potenziellen Kunden stattfand, und (b) der Kunde den Anbieter innerhalb von 12 Monaten nach dem Vermittlungsdatum beauftragt.
Wenn mehrere Partner denselben Interessenten vermitteln, ist die Provision an den Partner zahlbar, dessen Vermittlung zuerst eingegangen und schriftlich bestätigt wurde.
Die Entscheidung des Anbieters über die Zuordnung ist endgültig, strittige Fälle werden jedoch in gutem Glauben überprüft.
13. Vertraulichkeit
Beide Parteien vereinbaren, die Vertraulichkeit aller im Rahmen dieser Vereinbarung ausgetauschten Informationen zu wahren, einschließlich Kundeninformationen, Provisionssätzen und Geschäftsbedingungen.
Vertrauliche Informationen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden, außer wenn gesetzlich vorgeschrieben.
Diese Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung dieser Vereinbarung fort.
14. Datenschutz
Beide Parteien halten die geltenden Datenschutzgesetze ein, einschließlich der UK DSGVO und des Data Protection Act 2018.
Partner müssen sicherstellen, dass sie eine angemessene Rechtsgrundlage und Zustimmung haben, um Kontaktinformationen potenzieller Kunden mit dem Anbieter zu teilen.
Der Anbieter verarbeitet Vermittlungsdaten nur für die Zwecke dieser Vereinbarung und gemäß seiner Datenschutzerklärung.
15. Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Anbieters gegenüber dem Partner im Rahmen dieser Vereinbarung ist auf die Gesamtprovisionen begrenzt, die in den 12 Monaten vor einem Anspruch gezahlt wurden.
Keine Partei haftet für indirekte, Folge oder besondere Schäden.
Nichts in dieser Vereinbarung beschränkt die Haftung für Tod oder Körperverletzung durch Fahrlässigkeit, Betrug oder andere Haftung, die gesetzlich nicht beschränkt werden kann.
16. Kündigung
Jede Partei kann diese Vereinbarung mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen.
Der Anbieter kann fristlos kündigen, wenn der Partner diese Vereinbarung wesentlich verletzt.
Bei Kündigung erhält der Partner weiterhin Provision für bestehende vermittelte Kundenbeziehungen für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Kündigungsdatum oder bis die Kundenbeziehung endet, je nachdem, was früher eintritt.
Für Vermittlungen, die nach der Kündigungsmitteilung erfolgen, ist keine Provision zahlbar.
17. Streitbeilegung
Die Parteien vereinbaren, zu versuchen, Streitigkeiten durch Verhandlungen in gutem Glauben zu lösen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Scheitern die Verhandlungen, werden Streitigkeiten vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens einer Mediation unterworfen.
18. Anwendbares Recht
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht von England und Wales. Die Gerichte von England und Wales sind ausschließlich für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung zuständig.
19. Änderungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen von Zeit zu Zeit ändern. Partner werden über wesentliche Änderungen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten informiert. Die fortgesetzte Teilnahme nach Inkrafttreten der Änderungen gilt als Annahme.
20. Gesamte Vereinbarung
Diese Vereinbarung bildet die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des Gegenstands dieser Vereinbarung und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Absprachen und Zusicherungen.
21. Rückerstattungen, Clawbacks & vereinnahmte Umsätze
Die Provision wird nur auf Beträge berechnet, die der Provider tatsächlich erhalten hat. Werden Kundenzahlungen erstattet, storniert oder rückgebucht, wird die entsprechende Provision von künftigen Provisionszahlungen abgezogen oder ist, falls keine anstehen, auf Verlangen zurückzuzahlen. Auf unbezahlte Rechnungen, Forderungsausfälle, Auslagen oder Kosten Dritter fällt keine Provision an.
22. Ausgeschlossene Branchen & Ablehnungsrecht
Der Provider übernimmt keine Arbeit im Zusammenhang mit Illegalem, Betrug oder täuschenden Geschäftsmodellen, Escort-Services, Glücksspiel oder Wetten, Pornografie, Drogen oder anderen süchtig machenden Substanzen oder Geschäftsmodellen, die auf Sucht beruhen (verantwortungsvoll vermarktete Alkoholmarken wie Brauereien und Weingüter sind zulässig). Referrals aus ausgeschlossenen Branchen werden ohne Provision abgelehnt, und der Provider kann jedes Referral oder Engagement nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen ablehnen.
23. Verhältnis der Parteien & keine Vertretungsmacht
Die Parteien sind unabhängige Unternehmer. Diese Vereinbarung begründet weder ein Arbeitsverhältnis noch ein Joint Venture, eine Gesellschaft oder eine Vertretungsmacht. Der Partner ist nicht befugt, im Namen des Providers Verträge zu schliessen, Angebote abzugeben, Garantien zu geben oder Ergebnisse zuzusagen; der Provider ist nur an Bedingungen gebunden, die er selbst schriftlich mit einem Kunden vereinbart hat.
24. Nichtumgehung & Abwerbeverbot
Der Provider umgeht den Partner nicht: Engagements aus einem gültigen Referral bleiben gemäss dieser Vereinbarung provisionspflichtig, auch wenn der Kunde später direkt auf den Provider zugeht. Der Provider wirbt nicht aktiv um die eigenen Kundenbeziehungen des Partners über das vermittelte Engagement hinaus.
Der Partner leitet keine bestehenden Kunden, Mitarbeiter oder Subunternehmer des Providers ab und gibt die Arbeit, Tools oder Methoden des Providers ausserhalb einer vereinbarten White-Label-Zusammenarbeit nicht als eigene aus.
25. Marke & Öffentlichkeit
Keine Partei darf Name, Logo oder Marken der anderen verwenden oder die Partnerschaft öffentlich bekanntmachen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung.
26. Individuelle Bedingungen & Vorrang
Dies sind die Standard-Partnerbedingungen des Providers. Sie können pro Partnerschaft angepasst werden: individuell verhandelte Sätze, Exklusivität, Attributionsfenster oder andere Bedingungen gelten, wenn sie in einer von beiden Parteien unterzeichneten oder bestätigten schriftlichen Vereinbarung dokumentiert sind, und solche individuellen Bedingungen haben Vorrang vor diesen Standardbedingungen.
27. Spendenversprechen bei Partnerprojekten
Der Anbieter betreibt ein freiwilliges Spendenversprechen, derzeit 1% der tatsächlich erhaltenen Projekthonorare, wie auf keferboeck.com/social-impact und in Ziffer 16 der allgemeinen Nutzungsbedingungen beschrieben. Für Engagements, die unter dieser Vereinbarung vermittelt werden, kann der Partner jederzeit durch schriftliche Mitteilung in die kundenseitige Teilnahme optieren oder aus ihr austreten. Bei Opt in wählt der Endkunde die empfangende Charity aus der veröffentlichten Liste und erhält Kopien der Spendenquittungen; bei Opt out wird das Versprechen dem Endkunden nicht kommuniziert und der Anbieter wählt die Charity selbst.
Ein Opt out beendet die Spenden selbst nicht: Dem Anbieter steht es frei, im Hinblick auf alle erhaltenen Honorare nach eigenem Ermessen und aus eigenen Mitteln zu spenden. Das Versprechen wird niemals ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters unter der Marke des Partners präsentiert.
Das Versprechen hat keine Auswirkung auf die Partnerprovision oder sonstige unter dieser Vereinbarung zahlbare Beträge. Spenden werden ausschließlich vom Anbieter finanziert, nach Abzug von Partnerprovisionen, Drittanbieter Tools, Anwendungen, Lizenzen, Hosting und sonstigen Projektkosten berechnet und niemals von an den Partner zahlbaren Beträgen abgezogen.
Das Versprechen ist freiwillig und gilt ausschließlich für die Zukunft: Es erfasst nur Honorare, die nach seiner Einführung im August 2026 eingehen, und begründet keine Verpflichtung für frühere Engagements oder Honorare. Es verleiht weder dem Partner noch Kunden oder Charities durchsetzbare Rechte, weder nach dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 noch anderweitig, kann vom Anbieter jederzeit mit Wirkung für die Zukunft geändert, ausgesetzt oder zurückgezogen werden und kann in Zeiten von Krankheit oder finanziellen Schwierigkeiten ohne Haftung aufgeschoben oder ausgesetzt werden. Weder der Partner noch Kunden dürfen die Spenden ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters als Sponsoring oder als eigene darstellen oder werblich nutzen.
28. Kontakt
Um sich als Personalvermittler Partner zu registrieren, eine Vermittlung einzureichen oder das Programm zu besprechen, wenden Sie sich bitte an:
Email: [email protected]