Agentur Partnerprogramm

Diese Partnerprogrammvereinbarung ("Vereinbarung") legt die Geschäftsbedingungen fest, unter denen Marketing Agenturen, Entwicklungsagenturen und Freiberufler ("Partner") mit der Keferboeck Ltd. ("Anbieter") zusammenarbeiten können, um gemeinsamen Kunden Dienstleistungen zu erbringen. Durch die Teilnahme an diesem Programm erklärt sich der Partner mit diesen Bedingungen einverstanden.

Firmendaten

Keferboeck Ltd.
66 Paul Street
London
EC2A 4NA
United Kingdom

Kontakt: georg@keferboeck.com

Zuletzt aktualisiert: 28 August 2026

1. Definitionen

Partner: Eine Marketing Agentur, Entwicklungsagentur, Kreativagentur oder ein Freiberufler, der an diesem Partnerprogramm teilnimmt.

Anbieter: Keferboeck Ltd., eine in England und Wales unter der Firmennummer 12840144 registrierte Gesellschaft.

Kunde: Jede dritte Partei, der durch diese Partnerschaftsvereinbarung Dienstleistungen erbracht werden.

Dienstleistungen: Growth Hacking, Performance Marketing, eCommerce Entwicklung, SaaS Entwicklung, Data Science, Analytics, Webanwendungssicherheit, Google Ads Management und verwandte digitale Dienstleistungen.

Vermittlung: Die Vorstellung eines potenziellen Kunden beim Anbieter durch den Partner.

Provision: Der Prozentsatz des Umsatzes oder der Gebühren, der gemäß dieser Vereinbarung an den Partner zu zahlen ist.

Vertragswert: Der Gesamtwert der dem Kunden für Dienstleistungen in Rechnung gestellten Beträge, ohne Mehrwertsteuer und Drittanbieterkosten (wie Werbeausgaben).

White Label Dienstleistungen: Dienstleistungen, die der Anbieter unter der Marke, dem Namen oder der Identität des Partners erbringt.

2. Zweck dieser Vereinbarung

Diese Vereinbarung schafft einen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen Anbieter und Partner, der es Partnern ermöglicht, ihr Dienstleistungsangebot zu erweitern, durch Vermittlungen zusätzliche Einnahmen zu generieren und umfassende Lösungen für ihre Kunden zu liefern, ohne zusätzliches Personal einstellen oder Fachkenntnisse erwerben zu müssen.

3. Partnerschaftsarten

3.1 Vermittlungspartner

Als Vermittlungspartner stellen Sie potenzielle Kunden dem Anbieter vor. Der Anbieter verwaltet die Kundenbeziehung, erbringt Dienstleistungen direkt und übernimmt die gesamte Abrechnung. Sie erhalten eine Provision auf alle Einnahmen, die von Ihren vermittelten Kunden generiert werden.

  • Keine Lieferverantwortung erforderlich
  • Passives Einkommen aus erfolgreichen Vermittlungen
  • Professionelle Übergabe und Kundenmanagement durch den Anbieter

3.2 White Label Partner

Als White Label Partner behalten Sie die Kundenbeziehung, während der Anbieter Dienstleistungen unter Ihrer Marke erbringt. Sie stellen Ihrem Kunden direkt Rechnungen, behalten eine Marge und bezahlen den Anbieter für die geleistete Arbeit. Der Kunde nimmt die Dienstleistungen als von Ihrer Agentur kommend wahr.

  • Erweitern Sie Ihr Dienstleistungsangebot ohne neue Mitarbeiter
  • Behalten Sie Kundenbeziehungen und Markenpräsenz
  • Zugang zu Fachwissen und Tools ohne zusätzliche Kosten
  • Volle Transparenz über geleistete Arbeit und Liefergegenstände

4. Provisionsstruktur

4.1 Vermittlungspartner Provision

Vermittlungspartner erhalten eine Provision basierend auf dem Vertragswert aller Dienstleistungen, die ihren vermittelten Kunden erbracht werden:

  • Standard Provisionssatz: 20% des monatlichen Vertragswerts
  • Provision ist für die gesamte Dauer der Kundenbeziehung zahlbar
  • Provision gilt für alle Dienstleistungsarten einschließlich Retainer, Projekte und leistungsbasierte Vereinbarungen

4.2 White Label Partner Vereinbarung

White Label Partner stellen ihren Kunden direkt Rechnungen und behalten ihre Marge. Die kommerzielle Vereinbarung ist wie folgt:

  • Der Anbieter stellt dem Partner 80% des vereinbarten Kundentarifs in Rechnung
  • Der Partner behält 20% als Marge
  • Die Vereinbarung gilt für alle Dienstleistungsarten einschließlich Retainer, Projekte und leistungsbasierte Arbeit

4.3 Provisionsverhandlung

Die oben genannten Provisionssätze sind Standardsätze. Partner können je nach Volumen, Exklusivitätsvereinbarungen oder anderen Faktoren abweichende Sätze aushandeln. Ausgehandelte Sätze müssen schriftlich vereinbart werden, bevor sie in Kraft treten.

5. Verfügbare Dienstleistungen

Partner können Kunden für folgende Dienstleistungen vermitteln oder White Label Lieferung anfordern:

  • Growth Hacking und Performance Marketing
  • Google Ads Management und PPC Kampagnen
  • eCommerce Entwicklung (Solidus, Shopify, Individuell)
  • SaaS und Webanwendungsentwicklung
  • Data Science, Analytics und Business Intelligence
  • Webanwendungssicherheit Tests und Härtung
  • Technisches SEO und Conversion Rate Optimierung
  • Strategische Beratung und Fractional CMO/CTO Dienstleistungen

6. Tools und Ressourcen

White Label Partner profitieren vom Zugang zu den professionellen Tools und Plattformen des Anbieters ohne zusätzliche Kosten, einschließlich aber nicht beschränkt auf:

  • Hotjar (Nutzerverhaltensanalyse und Heatmaps)
  • SEMrush (SEO und Wettbewerbsanalyse)
  • TripleWhale (eCommerce Analytics)
  • Snowflake (Data Warehousing)
  • Google Analytics 4 (Web Analytics)
  • Looker Studio (Reporting und Dashboards)
  • Verschiedene KI und Automatisierungstools
  • Entwicklungs und Testumgebungen

Der Anbieter pflegt alle Abonnements und Lizenzen. Partner und ihre Kunden profitieren durch die erbrachten Dienstleistungen von diesen Tools, ohne separate Lizenzgebühren zu zahlen.

7. Zahlungsbedingungen

Provisionszahlungen an Vermittlungspartner erfolgen innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungseingang des Anbieters vom Kunden.

White Label Partner erhalten monatlich nachträgliche Rechnungen für erbrachte Arbeit. Zahlungsfrist ist 14 Tage ab Rechnungsdatum.

Alle Zahlungen erfolgen in der zu Beginn der Partnerschaft vereinbarten Währung (GBP, EUR oder USD).

Verspätete Zahlungen können Zinsen in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz der Bank of England (für UK Partner) oder dem Zinssatz der Europäischen Zentralbank (für EU Partner) nach sich ziehen.

8. Transparenz und Berichterstattung

Der Anbieter verpflichtet sich zu voller Transparenz in allen Partnerschaftsvereinbarungen. Vermittlungspartner erhalten monatliche Berichte mit Details zu aktiven Kunden, erbrachten Dienstleistungen und verdienter Provision.

White Label Partner erhalten detaillierte Zeiterfassung, Dokumentation der Liefergegenstände und Fortschrittsberichte für alle Kundenarbeiten.

Partner können Zugang zu Projektmanagementsystemen, Kommunikationsprotokollen oder anderen Unterlagen anfordern, die vernünftigerweise zur Überprüfung der geleisteten Arbeit erforderlich sind.

9. Partnerpflichten

Der Partner verpflichtet sich:

  • Genaue Informationen über potenzielle Kunden und deren Anforderungen bereitzustellen
  • Keine falschen, irreführenden oder übertriebenen Aussagen über die Dienstleistungen oder Fähigkeiten des Anbieters zu machen
  • Vertraulichkeit bezüglich Provisionssätzen, Kundeninformationen und Geschäftsvereinbarungen zu wahren
  • Zeitnah auf Kommunikation bezüglich vermittelter oder White Label Kunden zu reagieren
  • Alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten, einschließlich Datenschutzgesetze

10. Anbieterpflichten

Der Anbieter verpflichtet sich:

  • Dienstleistungen nach vereinbartem Standard und innerhalb vereinbarter Fristen zu erbringen
  • Eine Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflichtversicherung zu unterhalten
  • Zeitnahe und transparente Berichterstattung an Partner zu liefern
  • Provisionen pünktlich gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu zahlen
  • Die Marke des Partners und Kundenbeziehungen in White Label Vereinbarungen zu respektieren

11. Exklusivität

Diese Vereinbarung ist nicht exklusiv. Partner können mit anderen Dienstleistern zusammenarbeiten, und der Anbieter kann mit anderen Partnern zusammenarbeiten und direkte Kunden akzeptieren.

Exklusive Vereinbarungen können separat ausgehandelt werden und müssen schriftlich dokumentiert werden.

12. Vertraulichkeit

Beide Parteien vereinbaren, die Vertraulichkeit aller im Rahmen dieser Vereinbarung ausgetauschten Informationen zu wahren, einschließlich aber nicht beschränkt auf Kundeninformationen, kommerzielle Bedingungen, Geschäftsstrategien und technische Methoden.

Vertrauliche Informationen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden, außer wenn gesetzlich oder beruflich vorgeschrieben.

Diese Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung dieser Vereinbarung fort.

13. Geistiges Eigentum

Der Anbieter behält das Eigentum an allen geistigen Eigentumsrechten, die im Rahmen der Dienstleistungserbringung entwickelt werden, einschließlich aber nicht beschränkt auf Code, Designs, Methoden und Frameworks, sofern nicht ausdrücklich schriftlich übertragen.

Kunden erhalten angemessene Lizenzen zur Nutzung der Liefergegenstände gemäß ihren Dienstleistungsverträgen.

Partner dürfen kein Eigentum an geistigem Eigentum beanspruchen, das vom Anbieter geschaffen wurde.

14. Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Anbieters gegenüber dem Partner im Rahmen dieser Vereinbarung ist auf die Gesamtprovisionen begrenzt, die in den 12 Monaten vor einem Anspruch gezahlt wurden oder zahlbar sind.

Keine Partei haftet für indirekte, Folge oder besondere Schäden, die aus dieser Vereinbarung entstehen.

Nichts in dieser Vereinbarung beschränkt die Haftung für Tod oder Körperverletzung durch Fahrlässigkeit, Betrug oder andere Haftung, die gesetzlich nicht beschränkt werden kann.

15. Kündigung

Jede Partei kann diese Vereinbarung mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen.

Der Anbieter kann fristlos kündigen, wenn der Partner eine wesentliche Bestimmung dieser Vereinbarung verletzt.

Bei Kündigung erhalten Vermittlungspartner weiterhin Provision für bestehende Kundenbeziehungen für einen Zeitraum von 12 Monaten oder bis die Kundenbeziehung endet, je nachdem, was früher eintritt.

White Label Vereinbarungen für bestehende Kunden werden abgeschlossen oder wie zwischen den Parteien vereinbart übergeben.

16. Streitbeilegung

Die Parteien vereinbaren, zu versuchen, Streitigkeiten durch Verhandlungen in gutem Glauben zu lösen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Scheitern die Verhandlungen, werden Streitigkeiten vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens einer Mediation unterworfen.

17. Anwendbares Recht

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht von England und Wales. Die Gerichte von England und Wales sind ausschließlich für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung zuständig.

18. Änderungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen von Zeit zu Zeit ändern. Partner werden über wesentliche Änderungen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten informiert. Die fortgesetzte Teilnahme am Programm nach Inkrafttreten der Änderungen gilt als Annahme der geänderten Bedingungen.

19. Gesamte Vereinbarung

Diese Vereinbarung bildet zusammen mit separat vereinbarten kommerziellen Bedingungen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des Gegenstands dieser Vereinbarung und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Absprachen und Zusicherungen.

20. Referral-Attribution & Gültigkeit

Ein Referral ist gültig, wenn es schriftlich dokumentiert wird, bevor Gespräche über ein Engagement zwischen Provider und Kunde stattfinden, und es verfällt, wenn innerhalb von sechs (6) Monaten nach der Vorstellung kein Engagement unterzeichnet wird. Beanspruchen mehrere Parteien denselben Kunden, hat die zuerst dokumentierte Vorstellung Vorrang.

Keine Provision fällt an für Kunden, die bereits mit dem Provider in Kontakt standen, bestehende oder ehemalige Kunden des Providers sind oder unabhängig auf den Provider zugegangen sind, bevor das Referral dokumentiert wurde. Der Provider legt dies bei der Bestätigung eines Referrals transparent offen.

21. Rückerstattungen, Clawbacks & vereinnahmte Umsätze

Die Provision wird nur auf Beträge berechnet, die der Provider tatsächlich erhalten hat. Werden Kundenzahlungen erstattet, storniert oder rückgebucht, wird die entsprechende Provision von künftigen Provisionszahlungen abgezogen oder ist, falls keine anstehen, auf Verlangen zurückzuzahlen. Auf unbezahlte Rechnungen, Forderungsausfälle, Auslagen oder Kosten Dritter fällt keine Provision an.

22. White-Label-Umfang & Zahlungsrisiko

White-Label-Partner kontrahieren im eigenen Namen mit dem Kunden und tragen das Kreditrisiko des Kunden: Rechnungen des Providers sind innerhalb der vereinbarten Fristen zahlbar, unabhängig davon, ob der Endkunde den Partner bezahlt hat. Umfang, Liefergegenstände und Zeitpläne jedes White-Label-Auftrags werden vor Arbeitsbeginn schriftlich vereinbart, der Provider kommuniziert mit dem Kunden nur über den Partner, sofern nicht anders vereinbart, und der Provider kann einzelne Aufträge ablehnen.

23. Ausgeschlossene Branchen & Ablehnungsrecht

Der Provider übernimmt keine Arbeit im Zusammenhang mit Illegalem, Betrug oder täuschenden Geschäftsmodellen, Escort-Services, Glücksspiel oder Wetten, Pornografie, Drogen oder anderen süchtig machenden Substanzen oder Geschäftsmodellen, die auf Sucht beruhen (verantwortungsvoll vermarktete Alkoholmarken wie Brauereien und Weingüter sind zulässig). Referrals aus ausgeschlossenen Branchen werden ohne Provision abgelehnt, und der Provider kann jedes Referral oder Engagement nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen ablehnen.

24. Verhältnis der Parteien & keine Vertretungsmacht

Die Parteien sind unabhängige Unternehmer. Diese Vereinbarung begründet weder ein Arbeitsverhältnis noch ein Joint Venture, eine Gesellschaft oder eine Vertretungsmacht. Der Partner ist nicht befugt, im Namen des Providers Verträge zu schliessen, Angebote abzugeben, Garantien zu geben oder Ergebnisse zuzusagen; der Provider ist nur an Bedingungen gebunden, die er selbst schriftlich mit einem Kunden vereinbart hat.

25. Nichtumgehung & Abwerbeverbot

Der Provider umgeht den Partner nicht: Engagements aus einem gültigen Referral bleiben gemäss dieser Vereinbarung provisionspflichtig, auch wenn der Kunde später direkt auf den Provider zugeht. Der Provider wirbt nicht aktiv um die eigenen Kundenbeziehungen des Partners über das vermittelte Engagement hinaus.

Der Partner leitet keine bestehenden Kunden, Mitarbeiter oder Subunternehmer des Providers ab und gibt die Arbeit, Tools oder Methoden des Providers ausserhalb einer vereinbarten White-Label-Zusammenarbeit nicht als eigene aus.

26. Marke & Öffentlichkeit

Keine Partei darf Name, Logo oder Marken der anderen verwenden oder die Partnerschaft öffentlich bekanntmachen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung.

27. Individuelle Bedingungen & Vorrang

Dies sind die Standard-Partnerbedingungen des Providers. Sie können pro Partnerschaft angepasst werden: individuell verhandelte Sätze, Exklusivität, Attributionsfenster oder andere Bedingungen gelten, wenn sie in einer von beiden Parteien unterzeichneten oder bestätigten schriftlichen Vereinbarung dokumentiert sind, und solche individuellen Bedingungen haben Vorrang vor diesen Standardbedingungen.

28. Spendenversprechen bei Partnerprojekten

Der Anbieter betreibt ein freiwilliges Spendenversprechen, derzeit 1% der tatsächlich erhaltenen Projekthonorare, wie auf keferboeck.com/social-impact und in Ziffer 16 der allgemeinen Nutzungsbedingungen beschrieben. Für Engagements, die unter dieser Vereinbarung vermittelt werden, kann der Partner jederzeit durch schriftliche Mitteilung in die kundenseitige Teilnahme optieren oder aus ihr austreten. Bei Opt in wählt der Endkunde die empfangende Charity aus der veröffentlichten Liste und erhält Kopien der Spendenquittungen; bei Opt out wird das Versprechen dem Endkunden nicht kommuniziert und der Anbieter wählt die Charity selbst.

Ein Opt out beendet die Spenden selbst nicht: Dem Anbieter steht es frei, im Hinblick auf alle erhaltenen Honorare nach eigenem Ermessen und aus eigenen Mitteln zu spenden. Bei White Label Engagements wird das Versprechen niemals unter der Marke des Partners kommuniziert, es sei denn, der Partner hat ausdrücklich schriftlich optiert.

Das Versprechen hat keine Auswirkung auf die Partnerprovision oder sonstige unter dieser Vereinbarung zahlbare Beträge. Spenden werden ausschließlich vom Anbieter finanziert, nach Abzug von Partnerprovisionen, Drittanbieter Tools, Anwendungen, Lizenzen, Hosting und sonstigen Projektkosten berechnet und niemals von an den Partner zahlbaren Beträgen abgezogen.

Das Versprechen ist freiwillig und gilt ausschließlich für die Zukunft: Es erfasst nur Honorare, die nach seiner Einführung im August 2026 eingehen, und begründet keine Verpflichtung für frühere Engagements oder Honorare. Es verleiht weder dem Partner noch Kunden oder Charities durchsetzbare Rechte, weder nach dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 noch anderweitig, kann vom Anbieter jederzeit mit Wirkung für die Zukunft geändert, ausgesetzt oder zurückgezogen werden und kann in Zeiten von Krankheit oder finanziellen Schwierigkeiten ohne Haftung aufgeschoben oder ausgesetzt werden. Weder der Partner noch Kunden dürfen die Spenden ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters als Sponsoring oder als eigene darstellen oder werblich nutzen.

29. Kontakt

Für Anfragen zum Partnerprogramm, zur Registrierung als Partner oder zur Besprechung individueller Vereinbarungen wenden Sie sich bitte an:

Email: georg@keferboeck.com