KI-Compliance für den DACH-Markt
Ich baue Software die im DACH-Markt läuft. [Auto-Prammer.at](https://auto-prammer.at) ist ein österreichischer Automotive-Marktplatz. [GrowCentric.ai](https://growcentric.ai) bedient Kunden in Österreich, Deutschland und der Schweiz. [Stint.co](https://stint.co) betreut Kampagnen in allen drei Märkten. [Regios.at](https://regios.at) wurzelt in österreichischen regionalen Communities. Jedes dieser Produkte nutzt KI-Features. Und jedes muss eine Regulierungslandschaft navigieren die von außen einfach aussieht — "ist doch alles DSGVO, oder?" — aber überraschend komplex ist. Österreich und Deutschland sind EU-Mitglieder, also gilt die EU-KI-Verordnung direkt. Aber jedes Land setzt sie unterschiedlich um. Und die Schweiz ist nicht in der EU, also gilt die KI-Verordnung dort nicht — aber das Schweizer DSG hat eigene KI-relevante Bestimmungen, und wenn dein Schweizer Produkt EU-Kunden bedient, bist du trotzdem durch die extraterritoriale Reichweite betroffen. Dieser Post ist meine Karte des Gebiets. Nicht die Rechtstheorie — die praktischen Unterschiede die beeinflussen wie du KI-Features baust, deployst und wartest.
Die drei Regulierungswelten des DACH-Raums
Österreich: EU-Mitglied. KI-Verordnung gilt direkt. DSGVO durchgesetzt von der Datenschutzbehörde (DSB). KI-Kompetenz bei der KI-Servicestelle (RTR). Digital Austria Act 2.0 mit digitalem Souveränitäts-Fokus. Datenstrategie für Österreich (2024).
Deutschland: EU-Mitglied. KI-Verordnung gilt direkt. DSGVO durchgesetzt vom BfDI (Bund) plus 16 Landesdatenschutzbehörden. KI-Marktüberwachung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) unter dem KI-MIG. BaFin für Finanzdienstleistungs-KI. BSI mit QUAIDAL-Framework.
Schweiz: Nicht in der EU. KI-Verordnung gilt innerstaatlich nicht — aber für Schweizer Unternehmen die EU-Kunden bedienen. Datenschutz durch das DSG (nDSG). Durchgesetzt vom EDÖB. Keine KI-spezifische Gesetzgebung.
Österreich: Digitale Souveränität trifft KI-Regulierung
Die DSB hat spezifische FAQs zur Schnittstelle von KI und Datenschutz veröffentlicht. Wirklich nützliche Leitlinien.
Die KI-Servicestelle (KommAustria-Gesetz §20c, TKG 2021 §194a) agiert als nationales KI-Kompetenzzentrum bei RTR. Wird zu einer robusteren nationalen KI-Behörde mit Marktüberwachungsfähigkeiten ausgebaut.
Der Digital Austria Act 2.0 (Ende 2025) geht über KI-Regulierung hinaus: Sovereignty Compass für IT-Abhängigkeits-Audits in der öffentlichen Verwaltung, Open-Source-Präferenz, AMDC (Austrian Micro Data Center) bei Statistik Austria — alle Bundesregisterdaten bis Juli 2026 angebunden.
Für Auto-Prammer.at und Regios.at bedeutet das: DSB-Leitlinien für KI-Datenschutz einhalten, Datenresidenz in Österreich/EU, Transparenz die KI-Servicestelle-Erwartungen erfüllt.
Deutschland: Das KI-MIG und 16 Datenschutzbehörden
Das Kabinett hat das KI-MIG im Februar 2026 beschlossen. BNetzA wird zentrale Marktüberwachungsbehörde. AI Service Desk seit Juli 2025, KI-Literacy-Leitfaden seit Juni 2025, Compliance-Kompass-Tool.
Aber: 16 Landesdatenschutzbehörden die DSGVO unterschiedlich interpretieren. Hamburgs Position dass KI-Modelle keine personenbezogenen Daten enthalten, wurde vom EDPB in Stellungnahme 28/2024 widersprochen. Baden-Württemberg hat andere Positionen als Bayern.
Für GrowCentric.ai: Welche Landes-DSB hat Zuständigkeit für jeden Kunden? Was hat diese DSB zu KI-Verarbeitung gesagt?
Das KI-MIG etabliert den KoKIVO (Koordinierungs- und Kompetenzzentrum KI-VO) und einen zentralen Beschwerdeeinreichungsweg — Durchsetzung kann extern durch Einzelpersonen ausgelöst werden. Aggressiver als Österreichs Ansatz.
BaFin für Finanzdienstleistungs-KI, BSI mit QUAIDAL (143 Metriken für KI-Trainingsdatenqualität), §201b StGB für Deepfakes.
Schweiz: Die DSG-Falle
Das DSG (seit 1. September 2023) sieht DSGVO-ähnlich aus, aber die Unterschiede erwischen Entwickler kalt:
Persönliche Strafbarkeit. Nicht Unternehmen, sondern Einzelpersonen werden gebüßt. Bis CHF 250.000. Der Entwickler, CTO oder Geschäftsführer könnte persönlich haften.
Kein zwingender DSB. Datenschutzberater empfohlen aber nicht verpflichtend.
Opt-out als Standard. Verarbeitung erlaubt solange Nutzer informiert sind und Widerspruchsrecht haben. Grundlegend anderes Einwilligungsmodell als DSGVO.
Profiling-Unterscheidung. Nur Hochrisiko-Profiling braucht ausdrückliche Einwilligung. Normales Profiling unter Opt-out-Modell.
Durchsetzungsstil. EDÖB generell weniger aktiv als EU-DSBs. Kaum KI-spezifische Leitlinien.
Keine KI-Verordnung. Gilt innerstaatlich nicht. ABER: Schweizer Unternehmen die EU-Kunden bedienen = KI-Verordnung durch extraterritoriale Reichweite.
Praktische Architektur: Jurisdiktionsbewusste Compliance
Kernprinzip: Eine Compliance-Architektur die pro Jurisdiktion konfigurierbar ist. Ein JurisdictionConfig-Modul das für jedes Land definiert: Datenschutzgesetz, KI-Verordnung-Anwendbarkeit, Aufsichtsbehörde, Einwilligungsmodell, DSB-Pflicht, Profiling-Einwilligung, Haftungsziel, Maximalstrafe, Datenresidenz, besondere Anforderungen.
Jurisdiktionsbewusste Consent-Pipeline: Opt-in für Österreich und Deutschland. Opt-out mit einfachem Widerspruchsmechanismus für die Schweiz. Hochrisiko-Profiling-Einwilligung für alle drei.
Jurisdiktionsbewusste KI-Transparenz: Chatbot-Offenlegung und Content-Markierung für AT/DE ab August 2026. Schweiz: allgemeine DSG-Transparenz.
Was das für jedes Produkt bedeutet
GrowCentric.ai: Komplexester Fall. Österreichische Kunden unter DSB, deutsche unter Landes-DSB plus BNetzA, Schweizer unter EDÖB plus potenziell KI-Verordnung.
Stint.co: E-Mail an deutschen Abonnenten braucht DSGVO-Opt-in. Selbe Kampagne an Schweizer Empfänger braucht DSG-Opt-out.
Regios.at: Primär österreichisch, aber deutsche und Schweizer Nutzer bringen eigene Jurisdiktion mit.
Auto-Prammer.at: Österreichische KI-Verordnung-Compliance ab August 2026. Deutsche Nutzer bringen BDSG, Schweizer bringen DSG.
Die DACH-Compliance-Checkliste
- Jurisdiktionen kartieren
- Einwilligung pro Land konfigurieren
- Regulierer kennen (DSB, KI-Servicestelle, BfDI, Landes-DSB, BNetzA, EDÖB)
- AVV-Klauseln pro Jurisdiktion
- DSFA pro Jurisdiktion
- KI-Verordnung-Dokumentation für AT/DE, Schweiz nur bei EU-Kundenbedienung
- Persönliche Haftung für Schweiz beachten
- Datenresidenz sicherstellen
- Sprache anpassen (österreichisches, deutsches, Schweizer Deutsch)
- Alle drei Landschaften beobachten
Das Fazit
Der DACH-Markt ist drei Regulierungswelten die zwei Sprachen teilen. Für Entwickler die KI-Features über alle drei Märkte bauen: Eine jurisdiktionsbewusste Compliance-Architektur die sich basierend auf dem Standort jedes Nutzers konfiguriert. Selbe Rails-Codebase. Selbe Compliance-Muster. Verschiedene Konfiguration pro Jurisdiktion.
Einmal bauen. Pro Markt konfigurieren. Mit Vertrauen shippen.