KI-Compliance für den DACH-Markt

Ich baue Software die im DACH-Markt läuft. [Auto-Prammer.at](https://auto-prammer.at) ist ein österreichischer Automotive-Marktplatz. [GrowCentric.ai](https://growcentric.ai) bedient Kunden in Österreich, Deutschland und der Schweiz. [Stint.co](https://stint.co) betreut Kampagnen in allen drei Märkten. [Regios.at](https://regios.at) wurzelt in österreichischen regionalen Communities. Jedes dieser Produkte nutzt KI-Features. Und jedes muss eine Regulierungslandschaft navigieren die von außen einfach aussieht — "ist doch alles DSGVO, oder?" — aber überraschend komplex ist. Österreich und Deutschland sind EU-Mitglieder, also gilt die EU-KI-Verordnung direkt. Aber jedes Land setzt sie unterschiedlich um. Und die Schweiz ist nicht in der EU, also gilt die KI-Verordnung dort nicht — aber das Schweizer DSG hat eigene KI-relevante Bestimmungen, und wenn dein Schweizer Produkt EU-Kunden bedient, bist du trotzdem durch die extraterritoriale Reichweite betroffen. Dieser Post ist meine Karte des Gebiets. Nicht die Rechtstheorie — die praktischen Unterschiede die beeinflussen wie du KI-Features baust, deployst und wartest.

Die drei Regulierungswelten des DACH-Raums

Österreich: EU-Mitglied. KI-Verordnung gilt direkt. DSGVO durchgesetzt von der Datenschutzbehörde (DSB). KI-Kompetenz bei der KI-Servicestelle (RTR). Digital Austria Act 2.0 mit digitalem Souveränitäts-Fokus. Datenstrategie für Österreich (2024).

Deutschland: EU-Mitglied. KI-Verordnung gilt direkt. DSGVO durchgesetzt vom BfDI (Bund) plus 16 Landesdatenschutzbehörden. KI-Marktüberwachung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) unter dem KI-MIG. BaFin für Finanzdienstleistungs-KI. BSI mit QUAIDAL-Framework.

Schweiz: Nicht in der EU. KI-Verordnung gilt innerstaatlich nicht — aber für Schweizer Unternehmen die EU-Kunden bedienen. Datenschutz durch das DSG (nDSG). Durchgesetzt vom EDÖB. Keine KI-spezifische Gesetzgebung.

Österreich: Digitale Souveränität trifft KI-Regulierung

Die DSB hat spezifische FAQs zur Schnittstelle von KI und Datenschutz veröffentlicht. Wirklich nützliche Leitlinien.

Die KI-Servicestelle (KommAustria-Gesetz §20c, TKG 2021 §194a) agiert als nationales KI-Kompetenzzentrum bei RTR. Wird zu einer robusteren nationalen KI-Behörde mit Marktüberwachungsfähigkeiten ausgebaut.

Der Digital Austria Act 2.0 (Ende 2025) geht über KI-Regulierung hinaus: Sovereignty Compass für IT-Abhängigkeits-Audits in der öffentlichen Verwaltung, Open-Source-Präferenz, AMDC (Austrian Micro Data Center) bei Statistik Austria — alle Bundesregisterdaten bis Juli 2026 angebunden.

Für Auto-Prammer.at und Regios.at bedeutet das: DSB-Leitlinien für KI-Datenschutz einhalten, Datenresidenz in Österreich/EU, Transparenz die KI-Servicestelle-Erwartungen erfüllt.

Deutschland: Das KI-MIG und 16 Datenschutzbehörden

Das Kabinett hat das KI-MIG im Februar 2026 beschlossen. BNetzA wird zentrale Marktüberwachungsbehörde. AI Service Desk seit Juli 2025, KI-Literacy-Leitfaden seit Juni 2025, Compliance-Kompass-Tool.

Aber: 16 Landesdatenschutzbehörden die DSGVO unterschiedlich interpretieren. Hamburgs Position dass KI-Modelle keine personenbezogenen Daten enthalten, wurde vom EDPB in Stellungnahme 28/2024 widersprochen. Baden-Württemberg hat andere Positionen als Bayern.

Für GrowCentric.ai: Welche Landes-DSB hat Zuständigkeit für jeden Kunden? Was hat diese DSB zu KI-Verarbeitung gesagt?

Das KI-MIG etabliert den KoKIVO (Koordinierungs- und Kompetenzzentrum KI-VO) und einen zentralen Beschwerdeeinreichungsweg — Durchsetzung kann extern durch Einzelpersonen ausgelöst werden. Aggressiver als Österreichs Ansatz.

BaFin für Finanzdienstleistungs-KI, BSI mit QUAIDAL (143 Metriken für KI-Trainingsdatenqualität), §201b StGB für Deepfakes.

Schweiz: Die DSG-Falle

Das DSG (seit 1. September 2023) sieht DSGVO-ähnlich aus, aber die Unterschiede erwischen Entwickler kalt:

Persönliche Strafbarkeit. Nicht Unternehmen, sondern Einzelpersonen werden gebüßt. Bis CHF 250.000. Der Entwickler, CTO oder Geschäftsführer könnte persönlich haften.

Kein zwingender DSB. Datenschutzberater empfohlen aber nicht verpflichtend.

Opt-out als Standard. Verarbeitung erlaubt solange Nutzer informiert sind und Widerspruchsrecht haben. Grundlegend anderes Einwilligungsmodell als DSGVO.

Profiling-Unterscheidung. Nur Hochrisiko-Profiling braucht ausdrückliche Einwilligung. Normales Profiling unter Opt-out-Modell.

Durchsetzungsstil. EDÖB generell weniger aktiv als EU-DSBs. Kaum KI-spezifische Leitlinien.

Keine KI-Verordnung. Gilt innerstaatlich nicht. ABER: Schweizer Unternehmen die EU-Kunden bedienen = KI-Verordnung durch extraterritoriale Reichweite.

Praktische Architektur: Jurisdiktionsbewusste Compliance

Kernprinzip: Eine Compliance-Architektur die pro Jurisdiktion konfigurierbar ist. Ein JurisdictionConfig-Modul das für jedes Land definiert: Datenschutzgesetz, KI-Verordnung-Anwendbarkeit, Aufsichtsbehörde, Einwilligungsmodell, DSB-Pflicht, Profiling-Einwilligung, Haftungsziel, Maximalstrafe, Datenresidenz, besondere Anforderungen.

Jurisdiktionsbewusste Consent-Pipeline: Opt-in für Österreich und Deutschland. Opt-out mit einfachem Widerspruchsmechanismus für die Schweiz. Hochrisiko-Profiling-Einwilligung für alle drei.

Jurisdiktionsbewusste KI-Transparenz: Chatbot-Offenlegung und Content-Markierung für AT/DE ab August 2026. Schweiz: allgemeine DSG-Transparenz.

Was das für jedes Produkt bedeutet

GrowCentric.ai: Komplexester Fall. Österreichische Kunden unter DSB, deutsche unter Landes-DSB plus BNetzA, Schweizer unter EDÖB plus potenziell KI-Verordnung.

Stint.co: E-Mail an deutschen Abonnenten braucht DSGVO-Opt-in. Selbe Kampagne an Schweizer Empfänger braucht DSG-Opt-out.

Regios.at: Primär österreichisch, aber deutsche und Schweizer Nutzer bringen eigene Jurisdiktion mit.

Auto-Prammer.at: Österreichische KI-Verordnung-Compliance ab August 2026. Deutsche Nutzer bringen BDSG, Schweizer bringen DSG.

Die DACH-Compliance-Checkliste

  1. Jurisdiktionen kartieren
  2. Einwilligung pro Land konfigurieren
  3. Regulierer kennen (DSB, KI-Servicestelle, BfDI, Landes-DSB, BNetzA, EDÖB)
  4. AVV-Klauseln pro Jurisdiktion
  5. DSFA pro Jurisdiktion
  6. KI-Verordnung-Dokumentation für AT/DE, Schweiz nur bei EU-Kundenbedienung
  7. Persönliche Haftung für Schweiz beachten
  8. Datenresidenz sicherstellen
  9. Sprache anpassen (österreichisches, deutsches, Schweizer Deutsch)
  10. Alle drei Landschaften beobachten

Das Fazit

Der DACH-Markt ist drei Regulierungswelten die zwei Sprachen teilen. Für Entwickler die KI-Features über alle drei Märkte bauen: Eine jurisdiktionsbewusste Compliance-Architektur die sich basierend auf dem Standort jedes Nutzers konfiguriert. Selbe Rails-Codebase. Selbe Compliance-Muster. Verschiedene Konfiguration pro Jurisdiktion.

Einmal bauen. Pro Markt konfigurieren. Mit Vertrauen shippen.

Baust du KI-Features für den DACH-Markt und brauchst Hilfe bei den regulatorischen Unterschieden zwischen Österreich, Deutschland und der Schweiz? Ich baue jurisdiktionsbewusste Compliance-Architekturen auf Ruby on Rails für den DACH-Markt. Lass uns darüber reden, wie du deine KI-Features über alle drei Länder mit Vertrauen shippen kannst.

KI-Compliance für den DACH-Markt - Georg Keferböck