Barrierefreiheit als Pflicht: Was BFSG, European Accessibility Act, Equality Act und WCAG 2.1 AA von einem Shop, einem SaaS Produkt und einer Unternehmenswebsite verlangen

Kurz gesagt

Niveau: Einstieg

  • Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Es nennt Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, erreicht jeden, der sie Verbrauchern in Deutschland anbietet, und nimmt nur Kleinstunternehmen aus (weniger als zehn Personen, Umsatz oder Bilanzsumme bis 2 Millionen €).
  • Das BFSG setzt die EU Richtlinie 2019/882 um, Österreich tut dasselbe mit dem BaFG, mit Bußgeldern bis 100.000 € und 80.000 €. Der britische Equality Act 2010 verlangt von jedem Dienstleister angemessene Vorkehrungen, Websites eingeschlossen, und die Pflicht ist vorausschauend.
  • Der eine Maßstab unter allem ist die EN 301 549, die für Webseiten WCAG 2.1 Stufe AA bedeutet. Sag "gebaut nach WCAG 2.1 AA, dem Standard, auf den das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt", nie "garantiert konform".
  • Automatische Scanner finden den Großteil der Masse und wenige der Blocker. Der Tastatur und der Screenreader Durchgang auf deinen umsatzrelevanten Wegen bringen die echten Befunde.
  • Nur 8 % der behinderten Käufer, die auf eine Barriere stoßen, sagen dir Bescheid. Der Rest kauft woanders, und deine Analyse nennt es Abbruch.

Digitale Barrierefreiheit ist seit dem 28. Juni 2025 keine künftige Frist mehr. Ich gehe durch, was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz mit seiner Verordnung, die EU Richtlinie dahinter, das österreichische BaFG und der britische Equality Act jeweils von einem Onlineshop, einem SaaS Produkt und einer Unternehmenswebsite verlangen, erkläre die vier WCAG Prinzipien mit je einem Beispiel, zeige, wie eine Prüfung vom Scan bis zum Screenreader abläuft, und rechne das Checkout Audit eines Leipziger Händlers mit jedem Befund und seiner Korrektur durch.

Der Punkt: das Gesetz gilt, und darunter liegt eine einzige Norm

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, gilt seit dem 28. Juni 2025.1 Es ist keine Frist mehr, auf die du dich vorbereitest. Es ist der Maßstab, an dem dein Shop oder dein Softwareprodukt heute gemessen wird, und es nennt Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr ausdrücklich.1 Dahinter steht die europäische Richtlinie 2019/882, der European Accessibility Act, der seit demselben Tag in jedem EU Land gilt.2 Österreich setzt ihn mit dem Barrierefreiheitsgesetz um.3 Großbritannien steht außerhalb der Richtlinie, verlangt aber über den Equality Act 2010 seit 2010 von jedem Dienstleister angemessene Vorkehrungen, Websites eingeschlossen.45

Unter all dem liegt ein einziger technischer Maßstab: die europäische Norm EN 301 549, die für Webseiten auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Stufe AA hinausläuft.6 Die ganze Rechtslage schrumpft für ein Unternehmen, das online verkauft, damit auf eine praktische Frage zusammen. Erfüllt die Seite WCAG 2.1 AA, und kannst du das zeigen?

Ich gehe das Gesetz in Deutschland Paragraf für Paragraf durch, dann die europäische Wurzel, den Nachbarn Österreich und den Sonderfall Großbritannien. Danach die vier WCAG Prinzipien mit je einem Beispiel, was ein Checkout, ein SaaS Dashboard und eine Unternehmenswebsite jeweils falsch machen, wie eine Prüfung abläuft, und das Checkout Audit eines Leipziger Küchenwarenhändlers mit Befunden und Korrekturen. Die Geschäftszahlen sind erfunden. Das Gesetz und die Zahlen in den Fußnoten nicht.

Was das BFSG verlangt, und von wem

Das BFSG ist das deutsche Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882. Es wurde am 16. Juli 2021 ausgefertigt, und der Großteil seiner Vorschriften gilt seit dem 28. Juni 2025.1 § 1 Absatz 3 zählt die Dienstleistungen auf, die das Gesetz erfasst, wenn sie nach diesem Tag für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden. Nummer 5 lautet schlicht: Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr.1 Was das genau ist, sagt § 2 Nummer 26: digitale Dienste, die über Webseiten und über Anwendungen auf Mobilgeräten angeboten werden und elektronisch und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden.1 Wenn eine Privatperson auf deiner Website oder in deiner App etwas kaufen kann, bist das du.

Die Pflicht selbst steht in § 3 Absatz 1 und § 14. Dienstleistungen, die ein Wirtschaftsakteur anbietet oder erbringt, müssen barrierefrei sein, und barrierefrei heißt, dass Menschen mit Behinderungen sie in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffinden, zugänglich und nutzbar finden.7 § 14 macht daraus eine Bedingung fürs Anbieten: Ein Dienstleistungserbringer darf die Dienstleistung nur anbieten oder erbringen, wenn sie die Anforderungen erfüllt und er die Informationen nach Anlage 3 erstellt und öffentlich barrierefrei zugänglich gemacht hat.1 Das Gesetz verlangt also nicht nur, dass du barrierefrei bist. Es verlangt, dass du schriftlich erklären kannst, wie.

Die konkreten Anforderungen stehen nicht im Gesetz, sondern in der Verordnung dazu, der BFSGV vom 15. Juni 2022, in Kraft seit dem 28. Juni 2025.8 § 12 Nummer 3 BFSGV sagt für alle Dienstleistungen, dass Webseiten einschließlich Online Anwendungen sowie mobile Dienstleistungen und Apps auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden müssen.8 Das sind, Wort für Wort, die vier Prinzipien der WCAG, zu denen ich weiter unten komme. § 19 BFSGV legt für den elektronischen Geschäftsverkehr nach: Identifizierung, Authentifizierung, Sicherheit und Zahlung müssen ebenfalls wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein, und du musst Informationen zur Barrierefreiheit der Produkte bereitstellen, die du verkaufst, soweit du sie hast.8 Der Zahlungsdienst eines Drittanbieters ist damit nicht "dessen Problem". Er ist Teil deiner Dienstleistung.

Es gibt zwei Ausnahmen, und eine davon ist klein. § 3 Absatz 3 nimmt Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, von der Pflicht vollständig aus.7 Ein Kleinstunternehmen ist nach § 2 Nummer 17 ein Unternehmen, das weniger als zehn Personen beschäftigt und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen € erzielt oder dessen Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen € beläuft.1 Die alte Fassung dieses Artikels hatte das verkehrt herum formuliert, als gelte das Gesetz für Unternehmen mit 10 oder mehr Beschäftigten oder über 2 Millionen € Umsatz. Das ist die Ausnahme rückwärts gelesen: Ausgenommen bist du nur mit weniger als zehn Personen und einem Umsatz oder einer Bilanzsumme bis 2 Millionen €. Die zehnte Einstellung beendet die Ausnahme.

Die zweite Ausnahme steht in §§ 16 und 17: Die Anforderungen gelten nur, soweit ihre Einhaltung keine grundlegende Veränderung der Wesensmerkmale der Dienstleistung erfordert und zu keiner unverhältnismäßigen Belastung führt. Wer sich darauf berufen will, muss eine Beurteilung vornehmen, sie fünf Jahre lang dokumentieren und als Dienstleistungserbringer mindestens alle fünf Jahre wiederholen.1 Aus meiner Erfahrung kommt niemand, der einen normalen Onlineshop betreibt, durch diese Tür. Ein Formularfeld zu beschriften ist keine unverhältnismäßige Belastung.

Ein Datum wird ständig falsch gelesen. § 38 enthält eine Übergangsbestimmung bis zum 27. Juni 2030, aber sie gilt für Produkte, die ein Dienstleister schon vor dem 28. Juni 2025 rechtmäßig eingesetzt hat, und für Dienstleistungsverträge, die vor diesem Tag geschlossen wurden.9 Für deine Website ist das keine Schonfrist.

Was ein Verstoß kostet, und wer es prüft

§ 37 macht das Anbieten oder Erbringen einer nicht konformen Dienstleistung zur Ordnungswidrigkeit, mit einer Geldbuße bis zu 100.000 €. Für die kleineren Verstöße, etwa wenn die vorgeschriebenen Informationen fehlen oder zu spät kommen, sind es bis zu 10.000 €.10

Zuständig ist nach § 20 die Marktüberwachung der Länder.1 Die Länder haben dafür eine gemeinsame Stelle geschaffen: die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, kurz MLBF, eine Anstalt öffentlichen Rechts mit Sitz in Magdeburg, die bundesweit prüft, ob die Vorgaben des BFSG eingehalten werden.11 Du musst nicht darauf warten, dass sie dich stichprobenartig findet. § 32 gibt jeder Verbraucherin und jedem Verbraucher, die eine Dienstleistung wegen eines Verstoßes nicht oder nur eingeschränkt nutzen können, das Recht, bei der Marktüberwachungsbehörde ein Verfahren gegen dich zu beantragen, und anerkannte Behindertenverbände dürfen das auch aus eigenem Recht.1 Die MLBF hält dafür ein Formular bereit, und jede Meldung eröffnet einen Vorgang.11

Beispiel: drei Unternehmen, und ob das Gesetz sie erreicht

Ein Beispiel mit drei erfundenen Unternehmen. Kesselhaus Küchenwaren in Leipzig verkauft Kochgeschirr online, hat 14 Beschäftigte, und rund ein Fünftel der Bestellungen geht nach Österreich. Das ist eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr, über der Kopfzahlgrenze, angeboten für Verbraucher. Das BFSG gilt zu Hause, und für die österreichischen Kundinnen und Kunden gilt zusätzlich das österreichische Gesetz, zu dem ich gleich komme.

Terminflow, ein Hamburger SaaS Unternehmen mit sechs Leuten, verkauft ein Terminplanungstool im Abo an kleine Arztpraxen in Deutschland und Österreich. Sechs Personen und ein Umsatz weit unter der Grenze machen es zum Kleinstunternehmen, also ist es nach § 3 Absatz 3 ausgenommen.7 Zwei Dinge beißen trotzdem. Die zehnte Einstellung beendet die Ausnahme. Und die Praxen als Kunden sind selbst Dienstleister nach dem Gesetz und fragen ihre Softwarelieferanten zunehmend nach einem WCAG Nachweis, weil sie ihre eigene Konformität erklären müssen. Aus meiner Erfahrung schützt dich die Ausnahme vor der Behörde und vor sonst niemandem.

Spedition Rheinfracht in Köln hat eine Unternehmenswebsite mit Kontaktformular. Kein Verbraucher kauft dort etwas, also ist es keine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 2 Nummer 26.1 Das BFSG erreicht die Seite nicht. Verkauft Rheinfracht eines Tages Umzugskartons an Privatleute über die Website, ändert sich das an dem Tag.

Die Wurzel: die Richtlinie (EU) 2019/882

Das BFSG erfindet nichts. Es setzt die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen um, die in der Fachwelt European Accessibility Act heißt. Die Mitgliedstaaten mussten ihre nationalen Vorschriften bis zum 28. Juni 2022 erlassen und wenden sie seit dem 28. Juni 2025 an.2 Die erfassten Dienstleistungen stehen in Artikel 2 Absatz 2, und Buchstabe f sind die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, definiert in Artikel 3 Nummer 30 praktisch wortgleich mit § 2 Nummer 26 BFSG.2

Die Pflicht der Dienstleister steht in Artikel 13: Dienstleistungen im Einklang mit den Barrierefreiheitsanforderungen gestalten und erbringen, die Informationen nach Anhang V erstellen und öffentlich bereitstellen, und erklären, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt.2 Artikel 4 Absatz 5 enthält die Kleinstunternehmerausnahme für Dienstleistungen, Artikel 14 die Ausnahme für grundlegende Veränderung und unverhältnismäßige Belastung mit Dokumentationspflicht, Artikel 32 die Übergangsfrist bis zum 28. Juni 2030 für Altprodukte und Altverträge.2 Du erkennst jeden Paragrafen von oben wieder. Das ist der Sinn der Sache.

Warum dich die Wurzel trotzdem interessiert: Die Richtlinie gilt für jeden, der die Dienstleistung auf dem Unionsmarkt erbringt oder anbietet. Wo das Unternehmen sitzt, spielt keine Rolle.2 Ein Shop aus Zürich oder aus Manchester, der an Kundinnen in München liefert, erbringt eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr auf dem Unionsmarkt, und das BFSG gilt für ihn so, wie das deutsche Verbraucherrecht längst gilt. Und umgekehrt: Verkauft Kesselhaus nach Österreich, trifft es dort dieselbe Richtlinie unter anderem Namen.

Österreich: dieselbe Richtlinie, ein anderer Name

Das österreichische Gesetz ist das Barrierefreiheitsgesetz, BaFG, veröffentlicht als BGBl. I Nr. 76/2023 und anwendbar seit dem 28. Juni 2025.3 Die Zusammenfassung des Sozialministeriums zählt Onlineshops unter den erfassten Dienstleistungen auf, nimmt Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, vollständig aus, nennt das Sozialministeriumservice in Linz als Marktüberwachungsbehörde und gibt als Höchststrafe für große Unternehmen 80.000 € an.3 Für den elektronischen Geschäftsverkehr nennt es zusätzlich Anforderungen an Identifizierungsmethoden, Signaturen, Sicherheit und Zahlungsdienste, also dieselbe Liste wie § 19 BFSGV.3

Das ältere österreichische Gesetz, auf das sich die alte Fassung dieses Artikels stützte, das Web Zugänglichkeits Gesetz, regelt die Websites und Apps des öffentlichen Sektors. Einem Leipziger Shop begegnet es in Österreich nicht. Das BaFG schon. Für Kesselhaus heißt das: Was zu Hause nach BFSG und BFSGV stimmt, stimmt in Österreich auch, bis auf das Behördenschild an der Tür.

Großbritannien: der Equality Act, angemessene Vorkehrungen, und eine Regel, die nur für den Staat gilt

Großbritannien hat keinen Accessibility Act. Was es hat, ist älter und in einer Hinsicht breiter. Das ist für dich relevant, sobald dein Shop nach England liefert oder dein SaaS Produkt britische Kunden hat.

Section 29 des Equality Act 2010 verbietet einem Dienstleister, eine Person, die die Dienstleistung braucht, zu diskriminieren, indem er sie ihr nicht erbringt, und Absatz 7 legt jedem Dienstleister die Pflicht zu angemessenen Vorkehrungen auf, im Original die duty to make reasonable adjustments.5 Section 20 beschreibt diese Pflicht: Wo eine Regelung, ein Kriterium oder eine Praxis, ein bauliches Merkmal oder das Fehlen eines Hilfsmittels eine behinderte Person erheblich benachteiligt, muss der Anbieter die Schritte unternehmen, die zumutbar sind, und wo es um Informationen geht, gehört dazu, sie in einem zugänglichen Format bereitzustellen.4

Der Verhaltenskodex der Equality and Human Rights Commission, aktualisiert im August 2026, sagt ausdrücklich, dass die Vorschriften über Dienstleistungen auch für Dienstleistungen gelten, die über eine Website erbracht werden.12 Und er macht den Punkt, den die meisten Unternehmen übersehen. Die Pflicht ist vorausschauend: Ein Dienstleister soll nicht warten, bis eine behinderte Person die Dienstleistung nutzen will, sondern vorab bedenken, was behinderte Menschen brauchen könnten. Die Pflicht besteht gegenüber behinderten Menschen allgemein, nicht gegenüber der einen Person, die sich beschwert, und sie ist eine fortlaufende Pflicht, nichts, was man einmal prüft und dann vergisst.12 Was zumutbar ist, hängt von Wirksamkeit, Durchführbarkeit, Kosten, Störung sowie Größe und Mitteln des Anbieters ab.12 Für einen Shop mit einem Webteam ist ein beschriftetes Formular nach jeder Lesart zumutbar.

Der Equality Act nennt keine technische Norm, und das ist zugleich sein breiter und sein vager Teil. Die Public Sector Bodies (Websites and Mobile Applications) (No. 2) Accessibility Regulations 2018 füllen die Lücke, aber nur für den Staat, Regional und Kommunalbehörden und Einrichtungen des öffentlichen Rechts.13 Sie verlangen, dass Websites und Apps wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind,13 und die Anleitung der Regierung sagt, eine öffentliche Stelle erfülle sie, wenn sie WCAG 2.2 AA erfüllt.14 Wenn du ein Unternehmen führst, gelten diese Regulations nicht für dich. Dieselbe Anleitung sagt in einer einzigen Zeile, dass alle britischen Dienstleister nach dem Equality Act 2010 gesetzlich verpflichtet sind, angemessene Vorkehrungen zu treffen.14 Diese Zeile ist deine.

Ein Beispiel: Praxisplan aus München, der Wettbewerber von Terminflow, verkauft sein Buchungstool auch an Praxen in England und bekommt von einer Empfangskraft dort eine Mail. Sie arbeitet mit einem Screenreader und kann nicht erkennen, welcher der zwölf unbeschrifteten Icon Buttons im Buchungsraster einen Termin absagt. Unter einer vorausschauenden Pflicht lautet die Frage nicht, ob Praxisplan das für sie behebt. Sie lautet, warum ein Buchungsraster an Praxen ausgeliefert wurde, das keine Screenreader Nutzerin bedienen kann, wenn die Korrektur ein Name auf jedem Button ist.12 So sieht fast jede Beschwerde aus, die ich gesehen habe, in jedem der drei Länder: keine Absicht, nur etwas, das niemand geprüft hat.

Eine Norm unter allem: EN 301 549 und WCAG 2.1 AA

Jedes Gesetz oben zeigt auf denselben Maßstab. § 4 BFSG vermutet die Konformität einer Dienstleistung, die einer harmonisierten Norm entspricht, deren Fundstelle im Amtsblatt der EU veröffentlicht ist, soweit die Norm die Anforderungen abdeckt. Artikel 15 der Richtlinie sagt dasselbe.12 Die europäische Norm für digitale Barrierefreiheit ist die EN 301 549, Accessibility requirements for ICT products and services, gemeinsam herausgegeben von CEN, CENELEC und ETSI. Version 3.2.1 wurde im August 2021 unter der Web Accessibility Richtlinie für den öffentlichen Sektor harmonisiert, und die Europäische Kommission merkt an, dass sie stark aus den WCAG 2.1 schöpft und Anforderungen für Software, Dokumente und Hardware ergänzt, die WCAG nicht abdecken.15

Die Verbindung zu WCAG steht in der Norm selbst. Abschnitt 9.0 sagt, dass Konformität mit WCAG 2.1 Stufe AA gleichbedeutend ist mit der Erfüllung aller Abschnitte 9.1 bis 9.4 und der Konformitätsanforderungen in Abschnitt 9.6, also der Web Abschnitte.6 Für eine Website heißt WCAG 2.1 AA erfüllen: den Web Teil der europäischen Norm erfüllen.

Zwei ehrliche Einschränkungen. Erstens haben die Normungsorganisationen die EN 301 549 für den Accessibility Act überarbeitet. Die neue Version 4.1.1, die die Web Abschnitte auf WCAG 2.2 umstellt, ist im September 2026 erschienen, war aber in diesem Monat noch nicht im Amtsblatt unter der Richtlinie zitiert.16 Solange eine Version nicht zitiert ist, gibt es die formale Konformitätsvermutung nicht, und die Anforderungen der BFSGV gelten unmittelbar. Zweitens ist das in der Praxis kein Problem, weil das W3C festhält, dass Inhalte, die WCAG 2.2 erfüllen, auch WCAG 2.1 und 2.0 erfüllen.17 Wer heute nach 2.1 AA baut, ist auf dem Weg, den die nächste Version nimmt. Eine autorisierte deutsche Übersetzung gibt es vom W3C nur für WCAG 2.0. Für 2.1 zitiere ich deshalb das englische Original.18

Darum ist die einzige Formulierung, die ich einem Kunden vorlege: "gebaut nach WCAG 2.1 AA, dem Standard, auf den das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt". Nie "garantiert konform". Ob ein Gesetz eingehalten wird, stellt ein Gericht oder die Marktüberwachung über deine gesamte Dienstleistung fest. Ob eine Norm erfüllt ist, kann ich prüfen, dokumentieren und vertreten. Ich verspreche nur, was ich halten kann.

Die vier Prinzipien, je ein Beispiel

WCAG 2.1 ruht auf vier Prinzipien, und sobald du sie kennst, fällt jedes seiner Erfolgskriterien an seinen Platz.18 Es sind dieselben vier Wörter, die § 12 BFSGV benutzt.8

Wahrnehmbar. Informationen und Bestandteile der Benutzeroberfläche müssen so dargestellt werden, dass Nutzer sie wahrnehmen können.18 Der klassische Fehler ist ein Produktfoto ohne Textalternative, die Kriterium 1.1.1 verlangt.18 Für einen Gusseisentopf tut es "Gusseiserner Bräter, 24 cm, mattschwarz, mit Deckel". "IMG_4471.jpg" tut es nicht, und "Bild" auch nicht.

Bedienbar. Bestandteile der Benutzeroberfläche und Navigation müssen bedienbar sein.18 Kriterium 2.1.1 verlangt, dass alle Funktionen per Tastatur bedienbar sind, und 2.4.7, dass der Tastaturfokus sichtbar ist.18 Der Fehler, den ich am häufigsten sehe, ist eine Designerin, die den Fokusrahmen entfernt, weil er unordentlich aussah. Wer dann mit der Tastatur durch die Seite geht, ist blind unterwegs und weiß nicht, was beim Druck auf Enter ausgelöst wird.

Verständlich. Informationen und die Bedienung der Benutzeroberfläche müssen verständlich sein.18 Kriterium 3.3.1 sagt: Wird ein Eingabefehler erkannt, wird das fehlerhafte Element benannt und der Fehler in Textform beschrieben.18 Ein roter Rahmen allein ist Farbe allein, was 1.4.1 verbietet.18 "Bitte prüfe das Formular" benennt nichts. "Postleitzahl: gib eine fünfstellige Postleitzahl ein, etwa 04109" benennt das Feld und sagt, wie es zu beheben ist.

Robust. Inhalte müssen robust genug sein, um von einer Vielzahl von Benutzeragenten interpretiert zu werden, einschließlich assistiver Technologien.18 Kriterium 4.1.2 verlangt, dass jedes Bedienelement einen Namen und eine Rolle hat, die programmatisch ermittelt werden können.18 Eine Datumsauswahl aus gestylten div Elementen sieht aus wie ein Bedienelement und sagt einem Screenreader nichts. Ein echter Button sagt ihm "Schaltfläche, Liefertermin wählen".

Beispiel: ist der graue Text auf den Buttons von Kesselhaus lesbar

Ein Beispiel für das Kriterium, das auf mehr Startseiten scheitert als jedes andere, den Kontrast. Kriterium 1.4.3 verlangt ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 für normalen Text und 3:1 für großen Text, also mindestens 18 Punkt oder 14 Punkt fett.18 Das Verhältnis ist definiert als:

CR=L1+0,05L2+0,05CR = \frac{L_1 + 0{,}05}{L_2 + 0{,}05}

Dabei ist CRCR das Kontrastverhältnis, L1L_1 die relative Leuchtdichte der helleren der beiden Farben und L2L_2 die der dunkleren, jeweils zwischen 00 für Schwarz und 11 für Weiß, und die beiden Summanden 0,050{,}05 stehen für das Licht, das ein Bildschirm selbst bei Schwarz noch reflektiert.18 Es ist ein schlichtes Verhältnis zweier Größen, wie es in den Grundlagen: Verhältnisse und Raten erklärt ist.

Die sekundären Buttons von Kesselhaus tragen mittelgrauen Text auf Weiß. Weiß hat eine relative Leuchtdichte von 1,01{,}0. Das Grau kommt nach der Leuchtdichteformel der WCAG auf 0,2540{,}254. Also:

CR=1,0+0,050,254+0,05=1,050,304≈3,45CR = \frac{1{,}0 + 0{,}05}{0{,}254 + 0{,}05} = \frac{1{,}05}{0{,}304} \approx 3{,}45

Das Ergebnis 3,453{,}45 liegt unter den 4,54{,}5, die Buttontext in 14 Pixel braucht, also fallen die Buttons durch. Das Kontrastverhältnis ist ein schlichtes Verhältnis zweier Zahlen, wie es Grundlagen: Verhältnisse und Raten erklärt. Der Instinkt der Designerin ist, den Text fett zu setzen und ihn groß zu nennen, aber 14 Pixel fett sind nicht 14 Punkt fett. Die Korrektur ist ein dunkleres Grau. Eines mit einer relativen Leuchtdichte von 0,1000{,}100 ergibt 1,05/0,150=7,01{,}05 / 0{,}150 = 7{,}0, bequem über der Linie, und für die meisten Augen liest es sich als dasselbe Grau, nur schärfer. Das ist das Muster bei fast allem in den WCAG: Die Korrektur ist kleiner als die Angst davor.

Was jede Art von Seite am häufigsten falsch macht

WebAIM prüft jedes Jahr automatisiert eine Million Startseiten. Die Ausgabe 2026 fand erkennbare WCAG 2 Fehler auf 95,9 % davon, im Schnitt 56,1 Fehler pro Seite, und sechs Fehlertypen machen 96 % aller erkannten Fehler aus.19

Die sechs häufigsten WCAG Fehler auf StartseitenEin Balkendiagramm mit dem Anteil von einer Million Startseiten, die den jeweiligen Fehlertyp tragen, nach der WebAIM Million Analyse 2026: Text mit zu wenig Kontrast 83,9 %, fehlender Alternativtext 53,1 %, fehlende Formularbeschriftungen 51 %, leere Links 46,3 %, leere Buttons 30,6 %, fehlende Sprachangabe 13,5 %.Anteil von einer Million Startseiten mit dem jeweiligen Fehler, 20260 %25 %50 %75 %100 %83,9 %Zu wenigKontrast53,1 %FehlenderAlternativtext51 %FehlendeFormularbeschriftung46,3 %LeereLinks30,6 %LeereButtons13,5 %FehlendeSprachangabeAnteil der Startseiten in %Fehlertyp

Jeder Balken ist ein Fehlertyp, und seine Höhe ist der Anteil der Million Startseiten, auf denen ein automatisches Werkzeug mindestens ein Vorkommen gefunden hat.19 Text mit zu wenig Kontrast steht auf mehr als vier von fünf Seiten. Jeder der sechs Fehler ist für sich genommen in Minuten behoben. Die Lehre: Die häufigsten Fehler sind die am wenigsten teuren, also zahlt sich ein erster Durchgang schnell aus.

In den Audits, die ich gemacht habe, hat jede Art von Seite über diese sechs hinaus ihre eigene Angewohnheit.

Ein eCommerce Checkout scheitert am häufigsten an Formularen und an dem, was nach einem Fehler passiert. Adressfelder mit Platzhaltertext statt Beschriftung, sodass der Hinweis verschwindet, sobald du tippst. Fehler, die nur durch Farbe angezeigt werden. Ein Karussell mit Lieferoptionen, das die Tastatur nicht erreicht. Ein Zahlungs iframe eines Drittanbieters, den niemand mit einem Screenreader getestet hat, weil es "Sache des Anbieters" war, wo § 19 BFSGV die Zahlung ausdrücklich zu deiner Dienstleistung zählt.8 Und ein Warenkorb, der während einer langsamen Screenreader Sitzung ohne Warnung und ohne Verlängerung abläuft, was Kriterium 2.2.1 verlangt.18

Ein SaaS Dashboard scheitert am häufigsten an eigenen Bedienelementen und an Daten. Schalter, Dropdowns, Modale und Tabs aus div Elementen mit Klick Handlern, also ohne Name, Rolle oder Zustand. Diagramme, die nur als Pixel existieren, ohne Tabelle dahinter. Tastaturfallen in einem Modal. Icon Buttons ohne zugänglichen Namen, dutzendweise, genau das Buchungsraster aus dem Münchner Beispiel.

Eine Unternehmenswebsite scheitert leiser. PDFs ohne Tags, sodass ein Screenreader einen unstrukturierten Block bekommt oder nichts. Videos ohne Untertitel. Ein Cookie Banner, das sich mit der Tastatur nicht schließen lässt und damit die ganze Seite dahinter einsperrt. Überschriftenebenen nach Schriftgröße statt nach Struktur vergeben, sodass die Gliederung, an der sich eine Screenreader Nutzerin orientiert, keinen Sinn ergibt. Und Grau auf Grau, weil es im Entwurf elegant aussah.

Wie eine Prüfung abläuft, von oben nach unten

Das ist die Reihenfolge, der ich folge. Wichtig ist, dass der automatische Schritt früh kommt und nicht der letzte ist.

Wie eine Barrierefreiheitsprüfung abläuftEin Ablauf von oben nach unten. Umfang und zentrale Wege festlegen. Automatischen Scan über alle Seiten laufen lassen. Jeden Weg nur mit der Tastatur prüfen. Jeden Weg mit einem Screenreader prüfen. Zoom auf 200 % und Kontrast prüfen. Entscheiden, ob etwas einen Weg blockiert: wenn ja, zuerst die Blocker beheben, dann den Rest, wenn nein, nach Schwere beheben. Die Konformität gegen WCAG 2.1 AA dokumentieren und die Erklärung zur Barrierefreiheit schreiben. Bei jedem Release erneut testen.Umfang festlegen: jedes Seitentemplateund die zentralen Wege (Produkt finden,in den Warenkorb legen, bezahlen,anmelden, eine Einstellung ändern)Automatischer Scan jeder Seite mit axeoder WAVE. Findet Kontrast, fehlendeAlternativtexte, fehlendeBeschriftungen, leere Links,SprachangabeTastaturdurchgang jedes Weges: TabReihenfolge, sichtbarer Fokus, keineFallen, jedes Bedienelement erreichbarund bedienbarScreenreader Durchgang jedes Weges(NVDA oder VoiceOver): Namen, Rollen,Zustände, Überschriften, vorgeleseneFehlermeldungenZoom auf 200 %, Umbruch prüfen,Kontrast von Text und Bedienelementenprüfen, mit reduzierter Bewegung prüfenBlockiert ein Befund einen Wegvollständig?jaZuerst die Blocker beheben, dann allesandere nach SchwereneinNach Schwere beheben, diemeistbetroffenen Seiten zuerstDen WCAG 2.1 AA Konformitätsnachweisund die öffentliche Erklärung zurBarrierefreiheit schreiben, inklusivedessen, was noch offen ist und bis wannBei jedem Release erneut testen:automatisch in der Pipeline, Tastaturund Screenreader bei allem, was sichgeändert hat

Die ehrliche Grenze des automatischen Schritts verdient einen eigenen Absatz, weil Anbieter ihn als die ganze Arbeit verkaufen. 2017 baute der britische Government Digital Service eine Seite mit 143 absichtlichen Barrieren und ließ 10 kostenlose automatische Werkzeuge darüber laufen. Das beste fand 37 % der Barrieren, 41 % mit seinen Hinweisen auf manuelle Prüfung, das beliebteste fand 17 %, und 42 der 143 wurden von keinem einzigen Werkzeug erkannt.20 Deque, Hersteller der axe Werkzeuge, veröffentlichte 2021 eine eigene Studie über mehr als 2.000 Audits und fast 300.000 Befunde und berichtete, dass automatische Tests 57 % der Befunde vollständig abdeckten, gegen die nach eigener Aussage weit verbreitete Annahme von 20 % bis 30 %.21 Die Zahl kommt vom Hersteller und zählt Befunde statt Arten von Barrieren, eine Seite mit 40 fehlenden Alternativtexten hilft dem Prozentsatz also auf die Sprünge. WebAIM selbst sagt, dass alle automatischen Werkzeuge, WAVE eingeschlossen, Grenzen haben und nicht jeder Konformitätsfehler automatisch erkannt werden kann.19

Meine eigene Erfahrung liegt zwischen diesen Zahlen. Der Scanner findet den Großteil der Masse und fast nichts von dem, was jemanden am Abschluss eines Kaufs hindert. Kein Scanner hat mir je gesagt, dass ein Zahlungs iframe den Tastaturfokus verschluckt oder dass der Button "Weiter" als "Schaltfläche" und sonst nichts vorgelesen wird. Das kommt aus dem Tastatur und dem Screenreader Durchgang, die einen Nachmittag pro Weg kosten und der Ort sind, an dem das Geld liegt.

Beispiel: das Checkout Audit bei Kesselhaus, neun Befunde und ihre Korrekturen

Ein Beispiel, von Anfang bis Ende durchgerechnet. Kesselhaus Küchenwaren in Leipzig, 14 Beschäftigte, rund 1.800 Bestellungen im Monat, ein Checkout in vier Schritten: Warenkorb, Lieferung, Zahlung, Bestätigung. Ich lege die vier Schritte plus Anmeldung als Umfang fest, lasse den Scan laufen und mache dann auf jedem den Tastatur und den Screenreader Durchgang. Die Befunde, mit Schwere, verletztem Kriterium und Korrektur.

Blockierend. Die Kartenfelder liegen in einem iframe eines Drittanbieters, der beim Laden den Fokus nimmt und nie zurückgibt, sodass eine Tastaturnutzerin den Button "Jetzt bezahlen" nicht erreicht. Kriterium 2.1.2, keine Tastaturfalle.18 Korrektur: das Embed des Anbieters so konfigurieren, dass der Fokus in der Dokumentreihenfolge bleibt. Zwei Stunden mit der Dokumentation des Anbieters.

Blockierend. Die Adressfelder haben Platzhalter und keine Beschriftungen. Wer mit einem Screenreader in "Adresszeile 1" springt, hört "Eingabefeld" und sonst nichts, und sobald jemand tippt, verliert auch die sehende Nutzerin den Hinweis. Kriterien 3.3.2, Beschriftungen oder Anweisungen, und 1.3.1, Info und Beziehungen.18 Korrektur: echte label Elemente, sichtbar über jedem Feld. Eine Stunde.

Blockierend. Fehler im Lieferschritt werden nur durch einen roten Rahmen angezeigt, und die Seite springt nach oben. Kriterien 3.3.1, Fehlererkennung, und 1.4.1, Benutzung von Farbe.18 Korrektur: eine Textmeldung neben jedem fehlerhaften Feld, die sagt, was falsch ist und wie es zu beheben ist, plus eine Fehlerzusammenfassung oben, die den Fokus erhält. Drei Stunden.

Schwer. Die Auswahl des Lieferfensters ist ein Karussell aus div Elementen mit Klick Handlern: keine Rolle, kein Name, keine Tastaturunterstützung. Kriterien 4.1.2 und 2.1.1.18 Korrektur: als Gruppe von Radiobuttons neu bauen, optisch identisch gestylt. Ein halber Tag.

Schwer. Text auf sekundären Buttons mit 3,45:1 auf Weiß, das Beispiel von oben. Kriterium 1.4.3.18 Korrektur: ein einziges Token im Designsystem ändern. Fünfzehn Minuten, und es repariert 40 Seiten auf einmal.

Schwer. Der Warenkorb läuft nach 15 Minuten ohne Aktivität ohne Warnung ab, und wer mit einem Screenreader eine Adresse eingibt, braucht länger. Kriterium 2.2.1, Zeiteinteilung anpassbar.18 Korrektur: eine Warnung zwei Minuten vor Ablauf mit Verlängerung per Klick. Zwei Stunden.

Mittel. Die Produktbilder in der Warenkorbübersicht haben leere Alternativtexte, sodass eine Screenreader Nutzerin nicht bestätigen kann, was sie kauft. Kriterium 1.1.1.18 Korrektur: den Produktnamen als Alternativtext durchreichen. Eine Stunde.

Mittel. Der Fokusrahmen ist im Stylesheet global entfernt. Kriterium 2.4.7.18 Korrektur: eine CSS Regel löschen und einen Fokusring in der Markenfarbe gestalten. Eine Stunde.

Gering. Das Sprachattribut fehlt auf der österreichischen Variante des Checkouts, und auf der englischen Version liest ein Screenreader englischen Text mit deutscher Aussprache vor. Kriterium 3.1.1.18 Korrektur: das Attribut je Sprachversion setzen. Fünfzehn Minuten.

Die neun Checkout Befunde bei Kesselhaus nach WCAG PrinzipEin Balkendiagramm der neun Befunde aus dem erfundenen Audit bei Kesselhaus Küchenwaren, gruppiert nach WCAG Prinzip: Wahrnehmbar 3, Bedienbar 3, Verständlich 2, Robust 1.Befunde nach Prinzip, neun insgesamt01,32,53,853Wahrnehmbar3Bedienbar2Verständlich1RobustZahl der BefundeWCAG Prinzip

Jeder Balken ist eines der vier Prinzipien, und seine Höhe sagt, wie viele der neun Befunde darunter fallen. Die Verteilung ist typisch für einen Checkout: Wahrnehmbar und Bedienbar tragen das meiste, weil Formulare und eigene Bedienelemente die Stellen sind, an denen Shops selbst bauen. Der gesamte Korrekturaufwand liegt bei rund drei Arbeitstagen. Die drei blockierenden Befunde, die einen echten Menschen am Bezahlen hindern, sind sechs Stunden. Gegen 1.800 Bestellungen im Monat ist ein Checkout, den manche Kundinnen nicht abschließen können, kein Posten in der Compliance Liste. Es ist Umsatz, der zur Tür hinausgeht, und davon handelt der nächste Abschnitt.

Warum Barrierefreiheit auch ein Wachstumshebel ist

Zuerst die belegten Zahlen, dann meine Sicht.

Das Statistische Bundesamt zählt zum Jahresende 2025 rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland, das sind 9,4 % der Bevölkerung, und mehr als 91 % dieser Behinderungen wurden durch eine Krankheit verursacht, nicht angeboren.22 Das ist nur die amtlich anerkannte schwere Behinderung ab einem Grad von 50. Wer eine Lesebrille braucht, ein zitterndes Handgelenk hat oder Farben schlecht unterscheidet, steht in keiner Statistik und stolpert trotzdem über deinen grauen Button.

Die beiden Zahlen zum Geld kommen aus Großbritannien, weil dort gezählt wurde. Die Behindertenorganisation Scope beziffert die Zahl behinderter Menschen im Vereinigten Königreich mit 16 Millionen, nach der staatlichen Family Resources Survey, und schätzt die Kaufkraft der Haushalte mit mindestens einer behinderten Person auf 274 Milliarden Pfund im Jahr.23 Die britische Click Away Pound Studie von 2019, durchgeführt von der Beratung Freeney Williams, fand, dass 69 % der behinderten Onlinekäufer mit Zugangsbedürfnissen eine Website verlassen, die sie schwer bedienbar finden, dass 83 % ihre Einkäufe auf Seiten beschränken, von denen sie wissen, dass sie barrierefrei sind, dass 86 % schon mehr für ein Produkt auf einer barrierefreien Website bezahlt haben, statt es anderswo günstiger, aber mühsamer zu kaufen, und dass nur 8 % derer, die auf ein Problem stoßen, den Seitenbetreiber je kontaktieren.24

Die Schlagzeile der Studie, 17,1 Milliarden Pfund entgangener britischer Onlineumsatz im Jahr, ist eine einfache Rechnung, und es lohnt sich zu sehen, wie sie gebaut ist, damit du sie einordnen kannst:

entgangener Umsatz=N×s×xˉ\text{entgangener Umsatz} = N \times s \times \bar{x}

Dabei ist NN die Zahl der behinderten Internetnutzer mit Zugangsbedürfnissen, ss der Anteil davon, der eine Seite verlässt, und xˉ\bar{x} der mittlere Onlineumsatz je Internetnutzer und Jahr. Die Studie setzte N=7,15N = 7{,}15 Millionen an (71 % der 10,07 Millionen behinderten Erwachsenen, die das britische Statistikamt als aktive Internetnutzer zählte), s=0,69s = 0{,}69 und xˉ=3.460\bar{x} = 3.460 Pfund (der britische Onlinehandelsumsatz 2018 geteilt durch die Zahl der Erwachsenen mit Internetzugang).24 Also 7,15×0,69≈4,937{,}15 \times 0{,}69 \approx 4{,}93 Millionen Menschen, und 4,93 Millionen×3.460 Pfund≈17,1 Milliarden Pfund4{,}93 \text{ Millionen} \times 3.460 \text{ Pfund} \approx 17{,}1 \text{ Milliarden Pfund}. Der Hebel ist hier der Mittelwert (siehe Grundlagen: der Mittelwert), und er unterstellt, dass behinderte Käufer pro Kopf den Landesdurchschnitt ausgeben, was die Studie selbst eine Schätzung nennt. Nimm es als Größenordnung, nicht als Nachkommastelle. Für Deutschland gibt es diese Rechnung nicht. Die Mechanik dahinter kennt keine Landesgrenze.

Jetzt meine Sicht. Die 8 % sind die Zahl, die ich über den Schreibtisch hängen würde. Auf jede Kundin, die dir sagt, dass der Checkout bei ihr nicht funktioniert hat, kommen rund elf, die nichts gesagt und woanders gekauft haben. In deiner Analyse erscheinen sie als Abbruch im Zahlungsschritt, nicht zu unterscheiden von jemandem, der es sich anders überlegt hat. In den Shops, an denen ich gearbeitet habe, haben Korrekturen an der Barrierefreiheit die Abschlussquote im Checkout für alle bewegt, weil ein beschriftetes Feld, eine klare Fehlermeldung und ein Button, der sagt, was er tut, einem müden Menschen am Handy im fahrenden Zug genauso helfen. Dieselbe Arbeit gibt dir Alternativtexte, die Suchmaschinen lesen, eine per Tastatur bedienbare Oberfläche, die automatische Tests steuern können, und semantisches Markup, das weniger Pflege kostet. Ich habe noch nie erlebt, dass eine Barrierefreiheitskorrektur eine Seite für die sehende Mausnutzerin schlechter gemacht hätte. Ich habe oft erlebt, dass sie die Conversion still angehoben hat.

Dazu kommt der Einkaufspunkt aus dem Terminflow Beispiel. Eine Praxis, eine Kommune oder ein größeres Unternehmen, das seine eigene Konformität nach § 14 BFSG erklären muss, wird seine Lieferanten nach deren Nachweis fragen.1 Ein SaaS Produkt mit einem WCAG 2.1 AA Konformitätsnachweis gewinnt Ausschreibungen, von denen ein besseres Produkt ohne Nachweis ausgeschlossen wird, bevor jemand die Funktionen liest.

Was ich tun würde, in dieser Reihenfolge

Den Umfang aufschreiben: die Templates und die Wege. Den Scan laufen lassen und die sechs häufigen Fehler auf der ganzen Seite beheben, weil sie am wenigsten kosten und am sichtbarsten sind. Den Tastatur und den Screenreader Durchgang auf den Wegen machen, die Geld verdienen, und alles, was einen davon blockiert, vor allem anderen beheben. Den Konformitätsnachweis gegen WCAG 2.1 AA und die Erklärung zur Barrierefreiheit nach Anlage 3 BFSG schreiben, die zugibt, was noch nicht erledigt ist, und sagt, bis wann. Die automatische Prüfung in die Deployment Pipeline legen, damit nichts zurückfällt, und die manuellen Durchgänge in die Release Checkliste für alles aufnehmen, was ein Formular oder ein Bedienelement berührt, so wie ich jedes andere Release Gate behandle.

Dann öffentlich genau das sagen, was stimmt: gebaut nach WCAG 2.1 AA, dem Standard, auf den das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt. Kein Wort mehr. Den Rest sagt die Arbeit.

Quellen

Footnotes

  1. Bundesministerium der Justiz, Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, BFSG) vom 16. Juli 2021, §§ 1, 2, 4, 14, 16, 17, 20 und 32 sowie die Fußnote zum Inkrafttreten, gesetze im internet, https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/BJNR297010021.html

  2. Europäisches Parlament und Rat, Richtlinie (EU) 2019/882 vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, Artikel 2, 3, 4, 13, 14, 15, 31 und 32, deutsche Fassung, EUR Lex, 2019, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32019L0882

  3. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), BGBl. I Nr. 76/2023, sozialministerium.gv.at, https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Soziales/Menschen-mit-Behinderungen/Barrierefreiheitsgesetz.html

  4. UK Parliament, Equality Act 2010, section 20, Duty to make adjustments, legislation.gov.uk, https://www.legislation.gov.uk/ukpga/2010/15/section/20

  5. UK Parliament, Equality Act 2010, section 29, Provision of services, etc., legislation.gov.uk, https://www.legislation.gov.uk/ukpga/2010/15/section/29

  6. CEN, CENELEC und ETSI, EN 301 549 V3.2.1 (2021 03), Harmonised European Standard, Accessibility requirements for ICT products and services, Abschnitt 9.0, ETSI, 2021, https://www.etsi.org/deliver/etsi_en/301500_301599/301549/03.02.01_60/en_301549v030201p.pdf

  7. Bundesministerium der Justiz, Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), § 3 Barrierefreiheit, Verordnungsermächtigung, gesetze im internet, https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/__3.html

  8. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) vom 15. Juni 2022, BGBl. I S. 928, §§ 12, 19 und 22, gesetze im internet, https://www.gesetze-im-internet.de/bfsgv/BJNR092800022.html

  9. Bundesministerium der Justiz, Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), § 38 Übergangsbestimmungen, gesetze im internet, https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/__38.html

  10. Bundesministerium der Justiz, Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), § 37 Bußgeldvorschriften, gesetze im internet, https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/__37.html

  11. Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), Anstalt öffentlichen Rechts, Magdeburg, Aufgaben und Meldung von Barrieren, 2026, https://www.mlbf-barrierefrei.de/

  12. Equality and Human Rights Commission, Equality Act 2010 Code of Practice for Services, Public Functions and Associations, Absätze 3.6, 7.20 bis 7.25, 7.32 und 7.36 bis 7.40, GOV.UK, aktualisiert am 5. August 2026, https://www.gov.uk/government/publications/equality-act-2010-draft-code-of-practice-for-services-public-functions-and-associations-2026/equality-act-2010-draft-code-of-practice-for-services-public-functions-and-associations-2026

  13. UK Government, The Public Sector Bodies (Websites and Mobile Applications) (No. 2) Accessibility Regulations 2018, SI 2018/952, regulation 3, legislation.gov.uk, 2018, https://www.legislation.gov.uk/uksi/2018/952/regulation/3/made

  14. Government Digital Service, Understanding accessibility requirements for public sector bodies, GOV.UK, aktualisiert am 30. September 2024, https://www.gov.uk/guidance/accessibility-requirements-for-public-sector-websites-and-apps

  15. Europäische Kommission, Web Accessibility Directive, standards and harmonisation, Shaping Europe's digital future, aktualisiert am 5. Mai 2025, https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/web-accessibility-directive-standards-and-harmonisation

  16. Davis Wright Tremaine LLP, European Accessibility Act: ICT standards update (EN 301 549 V4.1.1), 18. September 2026, https://www.dwt.com/insights/2026/09/european-accessibility-act-ict-standards-update

  17. W3C Web Accessibility Initiative, WCAG 2 Overview, W3C, aktualisiert am 17. September 2026, https://www.w3.org/WAI/standards-guidelines/wcag/

  18. W3C, Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, W3C Recommendation, 5. Juni 2018, aktualisiert am 6. Mai 2025, https://www.w3.org/TR/WCAG21/

  19. WebAIM, The WebAIM Million, die jährliche Analyse der Barrierefreiheit von einer Million Startseiten, Ausgabe 2026, Utah State University, aktualisiert am 30. März 2026, https://webaim.org/projects/million/

  20. Mehmet Duran, What we found when we tested tools on the world's least accessible webpage, Accessibility in government blog, Government Digital Service, 24. Februar 2017, https://accessibility.blog.gov.uk/2017/02/24/what-we-found-when-we-tested-tools-on-the-worlds-least-accessible-webpage/

  21. Deque Systems, Automated testing study identifies 57% of digital accessibility issues, Deque blog, 10. März 2021, https://www.deque.com/blog/automated-testing-study-identifies-57-percent-of-digital-accessibility-issues/

  22. Statistisches Bundesamt (Destatis), 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen leben in Deutschland, Pressemitteilung Nr. 246 vom 13. Juli 2026, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/07/PD26_246_227.html

  23. Scope, Disability facts and figures, unter Berufung auf die Family Resources Survey 2021 bis 2022, scope.org.uk, https://www.scope.org.uk/media/disability-facts-figures

  24. Freeney Williams und Click Away Surveys (Rick Williams und Steve Brownlow), Pressemitteilung zur Click Away Pound Studie 2019, britische Händler verlieren 17 Milliarden Pfund, weil sie die Bedürfnisse behinderter Onlinekäufer übergehen, 6. Februar 2020, https://www.clickawaypound.com/downloads/CAP2019PR2.pdf

Wenn du nicht sicher bist, ob dein Checkout oder dein Dashboard eine Tastatur und einen Screenreader überstehen würde, finden wir es in einem kostenlosen Workshop gemeinsam heraus, und die ersten zwei Wochen der Korrekturen gehen auf meine Rechnung.